Rechtsstaat

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Als Rechtsstaat wird ein Staat bezeichnet, welcher die von ihm beanspruchte und wahrgenommene Gewalt auf Rechtsvorschriften, d. h. Gesetze und Rechtsverordnungen, gründet und daraus auch eine entsprechende „Berechtigung“ herleitet. Ein Rechtsstaat kann seiner rechtlich begründeten und beanspruchten Staatsgewalt mittels Anwendung polizeilicher (Gewalt-)Maßnahmen und Justizvollzug besonderen Nachdruck verleihen.

Ein rechtsstaatliches Wesen kann sich in volkssouveränen, echten Staaten, aber auch in fremdbestimmten Besatzungskonstrukten manifestieren. Letztere haben, sofern Besatzungsrecht gilt und somit die geltende Verfassung außer Kraft gesetzt ist, keine staatsrechtliche Legitimation, es handelt sich dann um einen bloßen „Gerichtsstaat“.

Der Rechtsstaatsgedanke wurde besonders von den Naturrechtsschulen und dem Liberalismus im 19. Jahrhundert verfochten. Durch Aufstellung von Grundrechten suchte man zugunsten der Untertanen ein Gebiet abzustecken, in das der Staat nicht oder nur kraft gesetzlichen Vorbehalts eingreifen dürfe. Der historische Nationalsozialismus ordnete die Rechte des Individuums grundsätzlich dem Recht der Volksgemeinschaft unter. Er erstrebte die Freiheit des Volksganzen, nur dadurch werde die wohlverstandene Freiheit der Einzelnen überhaupt erst ermöglicht.

Als Rechtsstaaten im eigentlichen Sinne gelten jedoch alle Staaten, die ihrem Legitimitätsanspruch einen gesetztlichen Rahmen auf der allgemeingültigen moralischen Grundlage verleihen.

Zur liberalen Auffassung eines Rechtsstaates heißt es:

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Die Herrschaft des Rechts ist eine andere, nicht minder komplexe Voraussetzung der liberalen Ordnung. Auch sie ist keine automatische Folge demokratischer Verfahren. Die Vereinigten Staaten von Amerika waren für viele Jahrzehnte - in Spuren bis heute - eine Demokratie, in der die Herrschaft des Rechts nur bedingt entwickelt war. Preussen andererseits kannte zumindest den Rechtsstaat, in mancher Hinsicht auch die Herrschaft des Rechts, lange vor der Durchsetzung demokratischer Institutionen. Die liberale Ordnung verlangt beide. Mit Recht hat Friedrich von Hayek in seinem grossen Werk Verfassung der Freiheit der Rolle des Rechts besondere Aufmerksamkeit gewidmet . Die folgenden Analysen werden mich sogar zu dem Schluss führen, dass dort, wo die Demokratie versagt, die rule of law eine unentbehrliche Rückfallposition darstellt.

– Lord Ralf Dahrendorf, Liberale Ordnung unter Druck: Demokratische Dilemmas [1]


Sowohl Legislative und Judikative als auch Exekutive sollen in einem idealen Rechtsstaat theoretisch unabhängig und frei von gegenseitiger Beeinflussung sein.

Verhältnis Demokratie und Rechtsstaat

In demokratischen Staaten ist die Behauptung allgegenwärtig, erst bzw. nur die Demokratie ermögliche den Rechtsstaat. Durch jahrzehntelange Wiederholung ist hieraus ein Glaubenssatz entstanden, der sowohl historisch unhaltbar ist als auch nicht der heutigen Wirklichkeit entspricht.

Zum einen waren die Römische Republik (etwa 509–27 v. u. Z.) und das Deutsche Kaiserreich Rechtsstaaten, jedoch keine Demokratien. Zum anderen hat das Corona-Zwangs- und Willkürregime in den sich demokratisch nennenden Staaten seit Anfang 2020[2] jedermann vor Augen geführt, daß „rechtsstaatliche Garantien“ und „Grundrechtenichts bedeuten und jahrelang verweigert werden, wenn das politische Personal Gehorsam zu irgendwelchen über die Bevölkerung verhängten Maßnahmen erzwingen will und sie durchsetzt. In solchen Fällen gibt es auch keinen Rechtsschutz – die Justiz erweist sich als das, was sie ist, die Rechtsabteilung des Regimes, die dafür sorgt, daß gegen rechtsbrechende Funktionäre der Demokratie nicht einmal Ermittlungen aufgenommen werden. Die als Rechtsprechung auftretenden Instanzen verwerfen auf höchster Ebene Rechtsbeschwerden der Bürger, teilweise ohne Prüfung.

Ein weiterer Beleg für die Rechtsstaatsillusion ist die Tatsache, daß alle anderen staatlichen Instanzen – außer der BRD-Bundesregierung – wegsahen und nicht handelten, als letztere offensichtlich rechtswidrig im Jahr 2015 ein Millionenheer von Zivilinvasoren ins Land holte. Vor allem Bayern, das betroffene Land der verletzten südöstlichen Außengrenze, hätte de facto selbst handeln oder de iure gegen den Bund vorgehen können. Aber auch alle anderen Landesregierungen, die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte schlossen im Einverständnis mit dem kriminellen Geschehen die Augen.

Ein weiterer Beleg, daß Demokratie keinen Rechtsstaat bedingt oder erhält, ist das Vorgehen der US-Regierung, nachdem diese 2001 einen fiktiven „Kampf gegen den Terror“ ausgerufen und immer weiter verschärft hat.

Zitate

  • „Wer das geltende Recht aufheben kann, ist der Souverän.“Carl Schmitt
  • „Der Landwirt gewährt dem Huhn solange das Leben, bis er sich entscheidet, es zu beenden. Der Staat gewährt die Unverletzlichkeit von Körper, Freiheit, Wohnung, Meinung, Glaubensbekanntnis usw. solange, bis er sich gegenteilig entscheidet.“ — Kurt Kowalsky (2021)[3]
  • „Die deutsche Kanzlerin begeht ihren Rechtsbruch offensichtlich mit Rückendeckung der ›Schutzmacht‹ USA, denn sie erhebt sich wie diese arrogant über verfaßtes Recht und die Selbstbestimmung der Völker, ohne Konsequenzen zu fürchten. Merkel verkündet, einen nationalen Alleingang auszuschließen und eine europäische Lösung anzustreben, was widerlegt ist, denn mit dem österreichischen Bundeskanzler ist gerade der letzte europäische Staatschef zur Sicherung des Nationalstaats zurückgekehrt und Merkel steht allein und ohne jeden europäischen Rückhalt da. Ihr Versuch, Deutschland in Europa aufzulösen, ist gescheitert. In Deutschland finden sich kein Staatsanwalt und kein Richter, der ihrer Unrechtsherrschaft energisch ein Ende setzt. Alle Rechtsregeln, die eine Führer-Diktatur in Deutschland ein für alle Mal ausschließen sollten, scheitern am Versagen, der Feigheit, dem Opportunismus und den Privatinteressen der politischen Klasse, zu der auch die Justiz gehört. Damit ist Deutschland als Rechtsstaat offiziell erledigt und darf als Kanzlerinnendiktatur erkannt werden. Es ist eine Diktatur mit anarchischen Rechten für Politiker und Ausländer und mit einer repressiven Handhabung des (Un)Rechts gegen Deutsche. [...] Merkel zerstört mutwillig mit der Rechtsordnung gleichzeitig den deutschen Nationalstaat und wird deshalb als das größte Verhängnis für Deutschland und Europa nach dem Weltkrieg in die Geschichte eingehen.“Roland Woldag[4]
  • „Der Sozialstaat ist kein Rechtsstaat, sondern ein sozialistischer Funktionärs-Absolutismus, der sich mit Fiskal-Terror und gigantomanischen Wohlfahrts-Bestechungssummen am immer fetteren Leben erhält. Sein Credo lautet: Alle Macht den scheinheiligen Propheten der »sozialen Gerechtigkeit«, während das rechtsstaatliche Fundamentalprinzip lautet: »Machtverhinderung, Machtaufspaltung und Machtauflösung im Bereich der ... Zivilgesellschaft, und Machtbegrenzung bis zur Grenze des gerade noch zu Verantwortenden im Bereich der Staatsverfassung.«“ — Roland Baader[5]
  • „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“

(Kirchenvater Augustin, zit. von Papst Benedikt XVI.: Rede im BRD-Bundestag, September 2011)

Siehe auch

Filmbeiträge

Der Rechtsprofessor und Kommentator des beschränkten Selbstverwaltungsstatuts der BRD Rupert Scholz führt in den beiden Teilen des Filmbeitrags u. a. aus, daß es im BRD-Fassadenstaat so gut wie kein Rechtsinstrument gibt, um fortgesetztes rechtswidriges Handeln der Regierung zu verhindern oder abzustellen. Im Fall der de facto regierungsseitigen Flutung der BRD mit Invasoren aus Afrika 2015 (→ Zivilinvasion) habe es – nur für Bayern als Grenzland zu Österreich – die von Bayern zwar mit Worten in Erwägung gezogene, aber von Seehofer nicht erhobene Bund-Länder-Klage vor dem Bundes„verfassungsgericht“ als denkbares Verfahren gegeben. Ein Bundeskanzler handle für das Organ „Regierung“ und nicht persönlich, d. h. nicht strafrechtlich verantwortlich, gleichgültig welche Taten begangen werden und sich daraus ergeben.

Literatur

  • Jochen Lober:[8] Beschränkt souverän – Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland als „Weststaat“ – alliierter Auftrag und deutsche Ausführung. Manuscriptum Verlagsbuchhandlung, 2020, ISBN 978-3948075200 [144 S.], Buchvorstellung und Bezugsnachweis
  • Christian Jung: Staats-Antifa: Die heimliche Machtergreifung der Linksextremisten. Kopp Verlag, 2020, ISBN 978-3864457661 [285 S.]
  • Eva Schwenk: Fehldiagnose Rechtsstaat: Die ungezählten Psychiatrieopfer. Books on Demand, 2004, ISBN 978-3833415265 [221 S.]
  • Joseph Plummer: Geheime Machtstrukturen – Weshalb Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie nur eine Illusion sind, Kopp Verlag, 2016, ISBN 978-3864453847 [221 S.]
  • Friedrich Grimm: Unrecht im Rechtsstaat – Tatsachen und Dokumente zur politischen Justiz dargestellt am Fall Naumann, Verlag der deutschen Hochschullehrer-Zeitung, Tübingen 1957
  • Johann von Leers: Der Rechtsstaat als Maske, in: „Der Weg“, Jg. 1954, Heft 10
  • Otto Koellreutter: Der nationalsozialistische Rechtsstaat, 1938[9]

Verweise

Fußnoten

  1. Zeit.de
  2. Diese Ausführungen sind verfaßt am 20. Februar 2022.
  3. Kurt Kowalsky (Hg.): »Geht mir aus der Sonne!« [sic] – Wege aus der Bevormundung, Holzinger Verlag, 2021, S. 16 f.
  4. Roland Woldag: Deutschland: Vom Rechtsstaat zur Kanzlerinnendiktatur, Sezession im Netz, 27. Januar 2016
  5. Roland Baader: Kreide für den Wolf (1991), S. 184 f. Form der Anführungszeichen, Auslassung und Hervorhebungen lt. Original. Das Zitat am Schluß des Zitats bezieht sich auf den Juristen, Ökonomen und Politiker Franz Böhm (1895–1977).
  6. archiviert
  7. archiviert
  8. Notiz des Verlags Manuscriptum zur Person (September 2020)
  9. Texttreue und Vollständigkeit dieser Wiedergabe unklar