Rede vom 13. Juli 1934 (Adolf Hitler)

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Der Führer am 13. Juli 1934.jpg

In dieser Reichstagsrede über die Entstehung und den Verlauf der Röhm-Revolte geht Adolf Hitler auf Ursachen und Hintergründe der Abwehraktion ein und begründet ausführlich das harte, aber aus der Sicht der Handelnden notwendige Durchgreifen.

Inhalt und Kontext der Rede

Im Kern führt der Führer wörtlich aus:

„In dieser Stunde war ich verantwortlich für das Schicksal der deutschen Nation und damit des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr.“

Auszug aus der Rede des Führers zu den Ereignissen:

„Um 1 Uhr nachts erhielt ich die letzten Alarmdepeschen, um 2 Uhr morgens flog ich nach München. Ministerpräsident Göring hatte unterdes von mir schon vorher den Auftrag bekommen, im Falle der Aktion der Reinigung seinerseits sofort die analogen Maßnahmen in Berlin und Preußen zu treffen. Er hat mit eiserner Faust den Angriff auf den nationalsozialistischen Staat niedergeschlagen, ehe er zur Entwicklung kam. Die Notwendigkeit dieses blitzschnellen Handelns brachte es mit sich, daß mir in dieser entscheidenden Stunde nur ganz wenige Menschen zur Verfügung standen. Im Beisein des Ministers Goebbels und des neuen Stabschefs wurde dann die Ihnen bekannte Aktion durchgeführt und in München abgeschlossen.
Wenn ich noch wenige Tage vorher zur Nachsicht bereit gewesen war, dann konnte es in dieser Stunde eine solche Rücksicht nicht mehr geben. Meutereien bricht man nach ewiggleichem eisernen Gesetz. Wenn mir jemand den Vorwurf entgegenhält, weshalb wir nicht die ordentlichen Gerichte zur Aburteilung herangezogen hätten, dann kann ich ihm nur sagen: In dieser Stunde war ich verantwortlich für das Schicksal der deutschen Nation und damit des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr.
Meuternde Divisionen hat man zu allen Zeiten durch Dezimierung wieder zur Ordnung gerufen. Nur ein Staat hat von seinen Kriegsartikeln keinen Gebrauch gemacht und dieser Staat ist dafür auch zusammengebrochen: Deutschland. Ich wollte nicht das junge Reich dem Schicksal des alten ausliefern.
Ich habe den Befehl gegeben, die Hauptschuldigen an diesem Verrat zu erschießen, und ich gab weiter den Befehl, die Geschwüre unserer inneren Brunnenvergiftung und der Vergiftung des Auslandes auszubrennen bis auf das rohe Fleisch. Und weiter gab ich den Befehl, bei jedem Versuch des Widerstandes der Meuterer gegen ihre Verhaftung, diese sofort mit der Waffe niederzumachen.
Die Nation muß wissen, daß ihre Existenz – und diese wird garantiert durch ihre innere Ordnung und Sicherheit – von niemandem ungestraft bedroht wird! Und es soll jeder für alle Zukunft wissen, daß, wenn er die Hand zum Schlag gegen den Staat erhebt, der sichere Tod sein Los ist. Und jeder Nationalsozialist muß wissen, daß kein Rang und keine Stellung ihn seiner persönlichen Verantwortung und damit seiner Strafe entziehen. Ich habe Tausende unserer früheren Gegner wegen ihrer Korruption verfolgt. Ich würde mir innere Vorwürfe machen, wenn ich gleiche Erscheinungen bei uns dulden würde.
[...]
Die Sühne für diese Verbrechen war eine schwere und harte. 19 höhere SA-Führer, 31 SA-Führer und SA-Angehörige wurden erschossen. Ebenso drei SS-Führer als Mitbeteiligte am Komplott. 13 SA-Führer und Zivilpersonen, die bei der Verhaftung Widerstand versuchten, mußten dabei ihr Leben lassen. Drei weitere endeten durch Selbstmord. Fünf Nicht-SA-Angehörige aber Parteigenossen wurden wegen Beteiligung erschossen. Um zu verhindern, daß die politische Leidenschaft und Empörung an weiteren Belasteten zu Lynchjustiz gereifen konnte wurde, nachdem die Gefahr beseitigt und die Revolte als niedergebrochen gelten konnte, wurde noch am Sonntag dem 1. Juli der strengste Befehl gegeben jede weitere Vergeltung zu unterlassen.
Es ist damit seit Sonntag, dem 1. Juli Nachts, der normale Zustand wiederhergestellt. Eine Anzahl von Gewalttaten, die mit dieser Aktion in keinem Zusammenhang stehen, werden den normalen Gerichten zur Aburteilung übergeben. So schwer diese Opfer auch sein mögen, sie sind dann keine vergeblichen, wenn aus ihnen einmal für immer die Überzeugung kommt, daß jeder Versuch eines Hoch- oder Landesverrates ohne Ansehen der Person getroffen werden wird. Die SA hat in diesen, für sie wie für mich, schwersten Tagen ihre innere Treue bewahrt. Sie hat damit zum drittenmal unter Beweis gestellt, daß sie Mein ist! Genauso, wie ich es jederzeit unter den Eid stellen werde, daß ich meinen SA-Männern gehöre.“

Zur Entstehung des Begriffes „Nacht der langen Messer“ sagte Hitler im Verlauf dieser Rede:

„Das heißt, während die Mitglieder der inneren Sekte die eigentliche Aktion planmäßig vorbereiteten, wurden dem weit größeren Kreis der SA-Führer nur allgemeine Mitteilungen gemacht des Inhalts, daß eine zweite Revolution vor der Tür stünde, daß diese zweite Revolution kein anderes Ziel besitze als mir selbst die Handlungsfreiheit zurückzugeben. Daß daher die neue und diesmal blutige Erhebung die ‚Nacht der langen Messer‘, wie man sie grauenvoll bezeichnete, meinem eigenen Sinn entspräche. Die Notwendigkeit des eigenen Vorgehens der SA wurde begründet mit dem Hinweis weiter auf meine Entschlußunfähigkeit, die erst dann behoben sein würde, wenn Tatsachen geschaffen wären.“

Infolge der Aktionen kam es zum Gesetz über die Maßnahmen der Staatsnotwehr.

Staatsrat Prof. Dr. Carl Schmitt schrieb dazu:

„Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Mißbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft. Der wahre Führer ist immer auch Richter. Aus dem Führertum fließt das Richtertum.“

Volltext der Rede

Publikation

Die in der Freiburger Zeitung veröffentlichte Rede:

Siehe auch

Verweise

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