3868-PS

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Das hier abgehandelte Höß-Geständnis ist das vierte, von insgesamt mindestens zehn, auf Veranlassung der Sieger des Zweiten Weltkrieges erstellten „Geständnissen“ des einstigen Lagerkommandanten von Auschwitz Rudolf Höß. Es handelt sich um ein auf den 5. April 1946 datiertes und von Höß unterzeichnetes Dokument in englischer Sprache, das am 15. April 1946 als Dokument 3868-PS (Beweisstück USA-819) vor dem ersten Nürnberger Prozeß vom amerikanischen Oberst Harlem Amen eingereicht wurde.[1] Das aus vorangegangener, dreitägiger Folter einschließlich Verhör resultierte, vierte Höß-Geständnis gilt bis zum heutigen Tage als Beweisstück „Nummer eins“ für eine hypothetische, während des Weltkrieges mit industriellen Methoden durchgeführte Judenmassenvernichtung in Auschwitz, der angeblich größten „Todesfabrik“ der Menschheitsgeschichte.

Bei seinem Auftritt vor dem Nürnberger Tribunal, bei dem er als Entlastungszeuge für Ernst Kaltenbrunner, den Leiter des Reichssicherheitshauptamts, erschien, verhielt sich Höß recht einsilbig und beantwortete die meisten Fragen mit „Ja“, „Jawohl“ oder „Nein“, machte allerdings auch einige ausführlichere Aussagen. So bestand er bspw. darauf, daß die Misshandlungen von Gefangenen „nicht, wie angenommen Methode, sondern Ausschreitungen einzelner Führer“ gewesen seien, und führt das Massensterben in den Konzentrationslagern während der letzten Kriegsmonate auf die Zerstörung des Bahnnetzes und die dauernde Bombardierung der industriellen Werke zurück. Hält man sich die zentrale Position Rudolf Höß' bei dem behaupteten millionenfachen, industriell betriebenen Völkermord vor Augen, so mutet es seltsam an, daß seine Befragung in Nürnberg so kurz ausfiel und lediglich 28 Seiten umfaßt.[1]

Deutsche Übersetzung

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

Ich, Rudolf Franz Ferdinand Höss, sage nach vorheriger rechtmässiger Vereidigung aus und erkläre wie folgt:

  1. Ich bin sechsundvierzig Jahre alt und Mitglied der NSDAP seit 1922; Mitglied der SS seit 1934,- Mitglied der Waffen-SS seit 1939. Ich war Mitglied ab 1. Dezember des SS-Wachverbandes, des sogenannten Totenkopf-Verbandes.
  2. Seit 1934 hatte ich unausgesetzt in der Verwaltung von Konzentrationslagern zu tun und tat Dienst in Dachau bis 1938,- dann als Adjutant in Sachsenhausen von 1938 bis zum 1. Mai 1940, zu welcher Zeit ich zum Kommandanten von Auschwitz ernannt wurde. Ich befehligte Auschwitz bis zum 1. Dezember 1943 und schätze, dass mindestens 2.500.000 Opfer dort durch Vergasung und Verbrennen hingerichtet und ausgerottet wurden; mindestens eine weitere halbe Million starben dort durch Hunger und Krankheit, was eine Gesamtzahl von ungefähr 3.000.000 Toten ausmacht. Diese Zahl stellt ungefähr 70 oder 80 Prozent aller Personen dar, die als Gefangene nach Auschwitz geschickt wurden; die übrigen wurden ausgesucht und für Sklavenarbeit in den Industrien des Konzentrationslagers verwendet. Unter den hingerichteten und verbrannten Personen befanden sich ungefähr 20.000 russische Kriegsgefangene (die früher von der Gestapo aus den Gefängnissen der Kriegsgefangenen ausgesondert waren); diese wurden in Auschwitz den Wehrmacht-Transporten, die von regulären Offizieren und Mannschaften der Wehrmacht befehligt wurden, ausgeliefert. Der Rest der Gesamtzahl der Opfer umfasste ungefähr 100.000 deutsche Juden und eine grosse Anzahl von Einwohnern, meistens Juden, aus Holland, Frankreich, Belgien, Polen, Ungarn, Tschechoslowakei, Griechenland oder anderen Ländern. Ungefähr 400.000 ungarische Juden wurden allein in Auschwitz im Sommer 1944 von uns hingerichtet.
  3. WHVA (Wirtschafts- und Verwaltungs-Hauptamt), das von Obergruppenführer Oswald Pohl geleitet wurde, war für alle Verwaltungsangelegenheiten, wie Unterkunft, Ernährung und ärztliche Fürsorge in den Konzentrationslagern verantwortlich. Vor Errichtung der RSHA waren das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapo) und das Reichsamt der Kriminalpolizei für die Verhaftungen, Verschickungen in die Konzentrationslager, für die dortigen Bestrafungen und Hinrichtungen verantwortlich. Nach der Organisation der RSHA wurden alle diese Funktionen wie bisher ausgeübt, aber gemäss den Befehlen, die von Heydrich als Chef der RSHA unterzeichnet waren. Während Kaltenbrunner Chef der RSHA war, wurden die Befehle betreffend Schutzhaft, Verschickungen, Bestrafungen und Sonderhinrichtungen von Kaltenbrunner oder von Müller, dem Leiter der Gestapo, unterzeichnet.
  4. Massenhinrichtungen durch Vergasung begannen im Lauf des Sommers 1941 und dauerten bis zum Herbst 1944. Ich beaufsichtigte persönlich die Einrichtungen in Auschwitz bis zum 1. Dezember 1943 und weiss auf Grund meines laufenden Dienstes in der Überwachung der Konzentrationslager WVHA, dass diese Massenhinrichtungen wie vorerwähnt sich abwickelten. Alle Massenhinrichtungen durch Vergasung fanden unter dem direkten Befehl unter der Aufsicht und Verantwortlichkeit der RSHA statt. Ich erhielt unmittelbar von der RSHA alle Befehle zur Ausführung dieser Massenhinrichtungen.
  5. Am 1. Dezember 1943 wurde ich Chef vom Amt 1 im Amt Gruppe D des WVHA und in diesem Amt war ich verantwortlich für die Zusammenstellung aller Angelegenheiten, die sich zwischen der RSHA und den Konzentrationslagern unter der Verwaltung des WVHA ergaben. Ich hatte diese Stellung bis zum Ende des Krieges inne. Pohl, als Chef des RVIIA, und Kaltenbrunner, als Chef des RSHA, berieten sich betreffend der Konzentrationslager oft persönlich und traten mündlich und schriftlich häufig in Verbindung miteinander. Am 5. Oktober 1944 erstattete ich Kaltenbrunner in seinem Büro in der RSHA, Berlin, einen ausführlichen Bericht betreffend das Konzentrationslager Mauthausen. Kaltenbrunner bat mich um einen kurzen mündlichen Auszug aus diesem Bericht und sagte, er würde sich jede Entscheidung vorbehalten, bis er Gelegenheit haben würde, ihn in allen Einzelheiten zu prüfen. Dieser Bericht behandelte die Zuweisung zur Arbeit von mehreren hundert Gefangenen, die zum Tode verurteilt worden waren - sogenannte „namenlose Gefangene“.
  6. Die «Endlösung» der jüdischen Frage bedeutete die vollständige Ausrottung aller Juden in Europa. Ich hatte den Befehl, Ausrottungserleichterungen in Auschwitz im Juni 1941 zu schaffen. Zu jener Zeit bestanden schon drei weitere Vernichtungslager im Generalgouvernement: Belzekx, Treblinka und Wolzek. Diese Lager befanden sich unter dem Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD. Ich besuchte Treblinka, um festzustellen, wie die Vernichtungen ausgeführt wurden. Der Lagerkommandant von Treblinka sagte mir, dass er 80.000 im Laufe eines halben Jahres liquidiert hätte. Er hatte hauptsächlich mit der Liquidierung aller Juden aus dem Warschauer Ghetto zu tun. Er wandte Monoxid-Gas an und nach seiner Ansicht waren seine Methoden nicht sehr wirksam. Als ich das Vernichtungsgebände in Auschwitz errichtete, gebrauchte ich also Zyklon B, eine kristallisierte Blausäure, die wir in die Todeskammer durch eine kleine Öffnung einwarfen. Es dauerte 3 bis 15 Minuten, je nach den klimatischen Verhältnissen, um die Menschen in den Todeskammern zu töten. Wir wussten, wenn die Menschen tot waren, weil ihr Kreischen aufhörte. Wir warteten gewöhnlich eine halbe Stunde, bevor wir die Türen öffneten und die Leichen entfernten. Nachdem die Leichen fortgebracht worden waren, nahmen unsere Sonderkommandos die Ringe ab und zogen das Gold aus den Zähnen der Körper.
  7. Eine andere Verbesserung gegenüber Treblinka war, dass wir Gaskammern bauten, die 2000 Menschen auf einmal fassen konnten, während die 10 Gaskammern von Treblinka nur je 200 Menschen fassten. Die Art und Weise, wie wir unsere Opfer auswählten, war folgendermassen: zwei SS-Ärzte waren in Auschwitz tätig, um die einlaufenden Gefangenentransporte zu untersuchen. Die Gefangenen mussten bei einem der Ärzte vorbeigehen, der bei ihrem Vorbeimarsch durch Zeichen die Entscheidung fällte. Diejenigen, die zur Arbeit taugten, wurden ins Lager geschickt. Andere wurden sofort in die Vernichtungsanlagen geschickt. Kinder im zarten Alter wurden unterschiedslos vernichtet, da auf Grund ihrer Jugend sie unfähig waren, zu arbeiten. Noch eine andere Verbesserung, die wirgegenüber Treblinka machten, war diejenige, dass in Treblinka die Opfer fast immer wussten1 dass sie vernichtet werden sollten, während in Auschwitz wir uns bemühten, die Opfer zum Narren zu halten, indem sie glaubten, dass sie ein Entlausungsverfahren durchzumachen hätten. Natürlich erkannten sie häufig unsere Absichten und wir hatten deswegen manchmal Aufruhr und Schwierigkeiten. Sehr häufig wollten Frauen ihre Kinder unter den Kleidern verbergen, aber wenn wir sie fanden, wurden die Kinder natürlich zur Vernichtung nachgesandt. Wir sollten diese Vernichtungen im Geheimen durchführen, aber derfaule und Übelkeit erregende Gestank, der von der ununterbrochenen Körperverbrennung ausging, durchdrang die ganze Gegend, und alle Leute, die in den umliegenden Gemeinden lebten, wussten, dass in Auschwitz Vernichtungen im Gange waren.
  8. Von Zeit zu Zeit kamen Sonder-Gefangene an aus dem Örtlichen Gestapo-Büro. Die SS-Arzte töteten solche Gefangene durch Benzin-Einspritzungen. Die Ärzte hatten Anweisung, gewöhnliche Sterbeurkunden auszustellen und konnten irgendeine Todesursache ganz nach Belieben angeben.
  9. Von Zeit zu Zeit führten wir medizinische Experimente an weiblichen Insassen aus, zu denen Sterilisierung und den Krebs betreffende Experimente gehörten. Die meisten dieser Menschen, die unter diesen Experimenten starben, waren schon durch die Gestapo zum Tode verurteilt worden.
  10. Rudolf Mildner war in der Zeit von ungefähr März 1941 bis September 1943 Chef der Gestapo in Kattowitz, und als solcher Leiter der politischen Abteilung in Auschwitz, die die Verhöre dritten Grades leitete. In dieser Eigenschaft sandte er häufig Gefangene nach Auschwitz zur Einkerkerung oder Hinrichtung. Er besuchte Auschwitz bei verschiedenen Gelegenheiten. Der Gestapo-Gerichtshof, das SS-Standgericht, die Personen verhörten, die verschiedener Verbrechen beschuldigt waren, usw., kamen häufig in Auschwitz zusammen und Mildner wohnte dem Verhör solcher Personen oft bei, die gewöhnlich gemäss dem Urteilsspruch in Auschwitz hingerichtet wurden. Ich zeigte Mildner die Vernichtungsanlage in Auschwitz in ihrem ganzen Umfang, und er war sehr interessiert, da er Juden aus seinem Gebiet zur Hinrichtung nach Auschwitz senden musste.

Ich verstehe Englisch, wie es vorstehend geschrieben ist. Die obigen Angaben sind wahr,- diese Erklärung gab ich freiwillig und ohne Zwang ab. Nach Durchlesen der Angaben habe ich dieselben unterzeichnet und vollzogen in Nürnberg, Deutschland, am fünften Tage des April 1946.

Rudolf Franz Ferdinand Höss

Quelle: Office of US Chief of Counsel for the Prosecution of Axis Criminality. Zit. n. 96-book.png HTML Jürgen Graf: Auschwitz – Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust, Neue Visionen GmbH, Schweiz 1994, S. 53 f., ISBN 3-9520669-0-7: Augenzeugenbericht Nr. 7: Das Höss-Geständnis.


Faksimile

Das „Höß-Geständnis“ existiert in mindestens zwei Ausführungen: Bei der einen handelt es sich um Photokopien eines mit einer nicht von Höß stammenden handschriftlichen Ergänzung versehenen, englischsprachigen Textes, der auf drei Seiten Höß' Unterschrift zeigt. Die andere ist ein ebenfalls englischsprachiger und widersinnigerweise als „Übersetzung“ gekennzeichneter Text in Reinschrift, der die handschriftlichen Ergänzungen der ersten Version nicht enthält und später beim sogenannten Pohl-Prozess eingeführt wurde.[2] Warum letztere Ausführung als „Übersetzung“ gekennzeichnet ist und überhaupt existiert, bleibt wohl das Geheimnis der verantwortlichen Beamten, doch ist zu vermuten, daß damit vor dem Gericht verschleiert werden sollte, daß Höß dieses so wichtige „Geständnis“ nicht in seiner Muttersprache, sondern in Englisch unterzeichnet hatte.[3]

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Die Photokopie des Originals des „Geständnisses“
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Die „Übersetzung“ des englischen Textes ins Englische

Kritik

  1. Dem Geständnis zufolge lief die angebliche Judenvernichtung bereits im Juni 1941 auf Hochtouren. Dies widerspricht der herkömmlichen These, daß diese erst auf der Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 beschlossen bzw. geplant wurde.
  2. Das Lager Belzec wurde im März 1942 in Betrieb genommen, kann also im Juni 1941 ganz unmöglich schon existiert haben.[4]
  3. Auch Treblinka kann Höss schwerlich im Juni 1941 besucht haben, da es erst am 23. Juli 1942 eröffnet wurde.[5][6]
  4. Auffallenderweise nennt Höss den Namen des Kommandanten von Treblinka, mit dem er sich über die effizienteste Methode der Massentötung unterhalten haben will, in seinem Geständnis nicht.
  5. Laut Höß war die Liquidierung der Juden des Warschauer Ghettos im Sommer 1941 bereits im vollen Gange. Eine Liquidierung in den Konzentrationslagern setzt jedoch eine vorherige Deportation voraus, die Evakuierung des Ghettos setzte aber erst am 22. Juli 1942 ein.[7]
  6. Höß behauptete, die Lager Belzec und Treblinka unterstünden dem Kommando der Sicherheitspolizei und des SD, obwohl sie in Wirklichkeit dem SS- und Polizeichef von Lublin, Odilo Globocnik, unterstanden.
  7. Wohlgenährte Kinder im KL Auschwitz 1945.
    Zur Behauptung, Kinder seien unterschiedslos vernichtet worden, vergleiche man die Erzählung der ehemaligen Auschwitzinsassin Dina Babbitt, die die Wände der Kinderbaracken, die es laut Höß' Aussage gar nicht geben dürfte, mit Bildern von Tieren sowie Scheewittchen und den sieben Zwergen bemalte[8] oder die Aussage der in Auschwitz als Hebamme tätigen Polin Stanislawa Lesezezynska:[9]

    Ich habe unter diesen [widrigen] Umständen über 300 Kinder entbunden. Trotz des erschreckenden Schmutzes, des Ungeziefers, der Ratten, trotz der ansteckenden Krankheiten und der anderen unbeschreiblichen Schrecknisse, geschah etwas Aussergewöhnliches, Unglaubliches, aber Wahres. Eines Tages befahl mir der Lagerarzt, ihm einen Rapport über die Infektionen bei den Wöchnerinnen sowie die Sterblichkeit bei den Müttern und Säuglingen anzufertigen. Ich erwiderte, weder bei den Müttern noch bei den Neugeborenen sei je ein Todesfall eingetreten. Der Lagerarzt warf mir einen ungläubigen Blick zu und sagte mir, nicht einmal in den besten deutschen Kliniken könne man sich solcher Ergebnisse rühmen.

    Leszczynska erwähnt nicht, daß die von ihr so aufopferungsvoll entbundenen Kinder gleich „vergast“ oder ins Feuer geworfen wurden. Man bedenke ferner, daß später berühmt gewordene Kinder wie Anne Frank und Elie Wiesel einige Zeit in Auschwitz gelebt haben und nicht in einer „Gaskammer“ endeten. Als Wiesel bspw. an einem Fußleiden erkrankte, erhielt er medizinische Betreuung und die an Typhus erkrankte Frank wurde ins Krankenlager Bergen-Belsen verschickt, wo sie im März 1945 verstarb. Auch widerlegen allein die 68.864 in den 46 im Jahre 1989 wiederentdeckten Originalen der amtlichen Totenbücher von Auschwitz eingetragenen Sterbefälle Höß' Aussage. Denn nach dieser wurden die arbeitsunfähigen Gefangenen direkt bei der Ankunft „sofort in die Vernichtungsanlagen geschickt“, d. h. nicht registriert, wohingegen die Totenbücher bspw. zahlreiche Eintragungen unter fünf- und über achtzigjährig Verstorbener enthält.
  8. Die von Höss genannten Opferzahlen sind auch nach Ansicht der systemtreuen Geschichtsschreiber masslos übertrieben. Kein führender exterministischer Autor setzt die Zahl der in Auschwitz Vergasten heute höher als bei etwas über einer Million an. Auch die von Höss genannte Zahl von 500.000 an Krankheit und Hunger zugrunde Gegangenen kann unter keinen Umständen stimmen, denn die Zahl der insgesamt in Auschwitz Registrierten (und der orthodoxen Literatur nach wurden alle nicht sofort Vergasten registriert) liegt nicht wesentlich über 400'000, und von diesen haben mehr als die Hälfte überlebt.[10]
  9. Höss setzt den Beginn der Massenhinrichtungen durch Gas in Auschwitz im Sommer 1941 an. Der gesamten Standardliteratur zufolge gab es aber vor Herbst 1941 keine Vergasungen. Während die Gaskammer des Stammlagers - an welche die meisten exterministischen Autoren nur halbherzig zu glauben scheinen - im Herbst 1941 in Betrieb genommen worden sein soll, fanden in den Birkenauer Bauernhäusern vor 1942 keine Vergasungen statt.
  10. Dem Geständnis nach erfolgte die Räumung der Gaskammern gewöhnlich eine halbe Stunde nach dem Exitus der Opfer. Wie bereits erwähnt, ist diese Zeit unglaubwürdig kurz, weil die Zyklongranulate nach einer halben Stunde noch grosse Mengen an Gas absondern. Man hätte wenigstens solange mit der Öffnung der Kammern und der Entfernung der Leichen gewartet, bis das Zyklon den Träger verlassen hatte.
  11. Die in dem Geständnis aufgestellte Behauptung, daß man wußte, „wann die Menschen tot waren, weil ihr Schreien aufhörten“ widerspricht sowohl der vor Gericht von Höß gemachten Behauptung, die Opfer seien bereits nach wenigen Sekunden beziehungsweise Minuten betäubt gewesen,[11] als auch der während der Vernehmung am 2. April getätigten Aussage, daß man aufgrund der dicken Wände draußen fast nichts hören konnte und man durch Sehschlitze geblickt hat, um zu wissen, wann die Menschen tot waren.
  12. Im Geständnis wird behauptet, „der faule und Übelkeit erregende Gestank, der von der ununterbrochenen Körperverbrennung ausging, durchdrang die ganze Gegend, und alle Leute, die in den umliegenden Gemeinden lebten, wußten, daß in Auschwitz Vernichtungen im Gange waren“, vor Gericht jedoch verneinte Höß die Frage, ob ein unbeteiligter Außenstehender, der die Transporte ankommen sah, bestimmte Anhaltspunkte dafür gewinnen konnte, daß die ankommenden Transporte vernichtet werden sollten.[12]
  13. Weniger krass als die bisher angeführten Ungereimtheiten, aber doch auffallend ist der fünfte Abschnitt des Geständnisses. Die Episode über den Bericht betreffend Mauthausen ist im Vergleich zu den im Rest der Aussage geschilderten Ungeheuerlichkeiten banal und scheint nicht hierherzupassen.

Da Höss so gut wie sonst nur wenige Menschen in Deutschland über die Konzentrationslager Bescheid wusste, legen all diese groben Fehler den Schluss nahe, daß er das Geständnis nicht freiwillig abgelegt hat. In der Tat heißt es in den angeblich später in polnischer Haft von ihm verfassten sogenannten Krakauer Aufzeichnungen:[13]

„Es wurde mir übel zugesetzt durch die Field-Security-Police. Ich wurde nach Heide geschleift, ausgerechnet in die Kaserne, in der ich von den Engländern acht Monate vorher entlassen worden war. Unter schlagenden Beweisen kam meine erste Vernehmung zustande. Was in dem Protokoll drin steht, weiss ich nicht, obwohl ich es unterschrieben habe. Doch Alkohol und Peitsche waren auch für mich zuviel.“

Hinzu kommt, daß die von Höß beeidigte Originalversion des Geständnisses in englischer Sprache abgefasst ist. Selbst wenn man der Autobiografie Höß' Glauben schenkt und davon ausgeht, daß Höß des Englischen mächtig war, da er es sich in den 1920ern selber beigebracht hatte, erscheint es merkwürdig, daß ein so folgenschweres Geständnis freiwillig in einer fremden Sprache abgelegt wurde. Auch ist nicht ersichtlich, warum die Abschrift in englischer Sprache als „Übersetzung“ gekennzeichnet ist. Vermutlich sollte damit vor Gericht verschleiert werden, daß das die von Höß unterschriebene Version dieses so wichtigen „Geständnis“ ihm nicht in seiner Muttersprache vorgelegt wurde.

Literatur

Zitate

  • „Wenn die Ergebnisse dieser Studie zutreffen, hätte seine Auskunft wahrheitsgerecht lauten müssen: In Auschwitz sind weit über 300.000 Menschen vergast worden und insgesamt 500.000 ums Leben gekommen. Mit zwei zusätzlichen Nullen und einer 2 näherte sich seine umgekehrte Aussage im Protokoll den sowjetischen Zahlen. (...) Die Unzuverlässigkeit Hößscher Millionenzahlen ist so gravierend, daß Martin Broszat sie bei Herausgabe der Höß-Papiere an anderer Stelle einfach fortgelassen hat.“ – Fritjof Meyer[14]

Siehe auch

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 Nuremberg Trial Proceedings Volume 11, Monday, 15 April 1946, S. 414.
  2. Digitale Dokumentensammlung des Nuremberg Trials Project
  3. Und selbst heute scheint das Bedürfnis zu bestehen, darüber zu täuschen, daß das oft zitierte „Höß-Geständnis“ in englischer Sprache verfasst ist und auch nur die englische Version, nicht aber die deutsche Übersetzung, von Höß unterschrieben wurde, wie man bspw. auf folgender Seite sehen kann, wo einfach der Satz „Ich verstehe Englisch, wie es vorstehend geschrieben ist“ weggelassen wurde: 33-cabinet.png Abgerufen am 28. Juni 2012. Archiviert bei WebCite®.Erklärung vom 5. April 1946Baden-Baden – der ultimative Stadtführer
  4. 33-cabinet.png Abgerufen am 28. Juni 2012. Archiviert bei WebCite®.History of the campBelzec Museum (offizielle Seite), 2006
  5. Nürnberger Dokument NG-2586
  6. 33-cabinet.png Abgerufen am 28. Juni 2012. Archiviert bei WebCite®.Treblinka Death Camp Day-by-DayHolocaust Education & Archive Research Team, 2007
  7. 33-cabinet.png Abgerufen am 28. Juni 2012. Archiviert bei WebCite®.Barbara Engelking-Boni: Warsaw Ghetto Calendar of Events: July 1942, Warsaw Ghetto Internet Database:

    „22 VII - the beginning of the great deportation action in the Warsaw ghetto; transports leave from the Umschlagplatz for the gas chambers of Treblinka.“

  8. The New York Times, 2. August 2009: Dina Babbitt, Artist at Auschwitz, Is Dead at 86. (Abgerufen am 11. Dezember 2011. Archiviert bei WebCite® ):
    „Ms. Babbitt was asked by a fellow prisoner who was overseeing a children’s barracks to paint pictures on the cheerless walls. Her paintings of Snow White and the Seven Dwarfs, as well as of animal figures, made with purloined paint, [...]“
  9. Comité international d'Auschwitz, Anthologie, Tome II, 2ème partie, S. 164/165. Zit. n. 96-book.png HTML Jürgen Graf: Auschwitz – Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust, Neue Visionen GmbH, Schweiz 1994, S. 51, ISBN 3-9520669-0-7
  10. Reitlinger gibt die Zahl der registrierten Auschwitz-Häftlinge mit 363.000 an (S.127). Franciszek Piper, Direktor des Auschwitz-Museums, nennt eine höhere Zahl, nämlich 400'000 (Piper, Ilu ludzi zginelo w KL Auschwitz?, Wydawnietwo Panstwowego Muzeum w Oswiecimiu, 1992, S. 82). Nach Piper überlebten 220'000 bis 230'000 Menschen das Lager (S.123).
  11. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 11, S. 443f. (Zeno)
  12. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 11, S. 442 (Zeno)
  13. Höss, S. 148.
  14. Fritjof Meyer: 500.000 Opfer in Auschwitz