Pedalbetriebene Gehirnzertrümmerungsmaschine

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Die Pedalbetriebene Gehirnzertrümmerungsmaschine soll laut alliierter Anklage ein von Deutschen erfundenes Werkzeug sein, mit dem es während des Zweiten Weltkriegs zur systematischen, fabrikmäßigen Ermordung von Juden und Angehörigen anderer Volkszugehörigkeit im deutschen Einflußbereich gekommen sein soll. Da sich bisher von diesem Mordwerkzeug jedoch kein Exemplar, auch nicht Überreste oder Baupläne, finden ließen, ist es denkbar, daß es sich um antideutsche Propaganda handelt.

Quellenlage

Die besagte Tötungsmaschine ist bekannt aus einem „Bericht über Kriegsverbrechen“, der von den Alliierten am 13. Februar 1946 als Beweisdokument USSR-52 vor dem Nürnberger Tribunal eingeführt wurde und das angebliche Geständnis des SS-Bediensteten Paul Waldmann enthielt. Dort heißt es:

„Die Häftlinge wurden aus dem Innenlager unaufhörlich mit drei Lastkraftwagen, von denen ich den einen fuhr, abtransportiert. [...] Die Exekution selbst fand in einer Baracke statt, die kurze Zeit vorher zu diesem Zweck eingerichtet worden war. Ein Raum war zum Auskleiden bestimmt und ein anderer zum Warten, es spielte in den Räumen ziemlich laut das Radio, damit die Gefangenen nicht verstehen konnten, daß sie der Tod erwartet. Aus dem zweiten Raum gingen sie einzeln durch einen Gang in einen kleinen abgeteilten Raum, auf dessen Fußboden sich ein Eisengitter befand. Unter dem Gitter war eine Abflußrinne. Sobald der Kriegsgefangene getötet war, wurde der Leichnam von zwei deutschen Häftlingen weggebracht und das Gitter vom Blute gesäubert. In dem kleinen Raum gab es einen 50 cm großen Ausschnitt. Der Kriegsgefangene stellte sich mit dem Hinterkopf ans Loch und ein Schütze, der sich hinter dem Loch befand, schoß auf ihn. Diese Einrichtung genügte aber praktisch nicht, denn oft traf der Schütze den Gefangenen nicht. Nach acht Tagen schuf man eine neue Vorrichtung. Der Kriegsgefangene wurde ebenso wie vorher an die Wand gestellt, dann ließ man eine Eisenplatte langsam auf seinen Kopf heruntergleiten. Der Kriegsgefangene hatte den Eindruck, als wolle man seinen Wuchs messen. In der Eisenplatte war ein Bolzen, der sich löste und auf den Hinterkopf des Gefangenen einschlug. Dieser stürzte tot zu Boden. Die Eisenplatte wurde mittels eines Fußhebels gehandhabt, der sich in der Ecke dieses Raumes befand. Das bedienende Personal gehörte dem obenerwähnten Sonderkommando an. Auf Bitten der Beamten des Exekutionskommandos hatte ich auch den Apparat zu bedienen. Darauf werde ich später zu sprechen kommen. Die auf diese Weise getöteten Kriegsgefangenen wurden in vier fahrbaren Krematorien, die auf einem Lastkraftwagenanhänger transportiert wurden, verbrannt.
Ich mußte ununterbrochen aus dem Innenlager zum Exekutionsgelände fahren. Ich hatte während der Nacht 10 Fahrten mit einer Pause von 10 Minuten zu machen. Während dieser Pause war ich auch Augenzeuge der Ausführung der Exekution gewesen...“[1]

Auffällig ist hierbei, daß das maschinengeschriebene „Geständnis“ auf russisch verfaßt und mit einer maschinengeschriebenen „Unterschrift“ von Paul Waldmann, ebenso in russisch, versehen ist. Es handelt sich dabei um eine „beglaubigte Kopie“ aus der Sowjetunion, der Originalwortlaut in deutscher Sprache ist hingegen nicht mehr vorhanden. Dies nährt den Verdacht, daß es sich bei der gesamten Angelegenheit einer „Pedalbetriebenen Gehirnzertrümmerungsmaschine“ um eine (sehr primitive) Fälschung handelt.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg, Nürnberg 1947, Bd. 7, S. 416f (Zeno)