Völkermord

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Völkermord oder Genozid ist ein Begriff der Moderne und gilt im internationalen Völkerrecht als Straftatbestand. Er resultiert regelmäßig aus mittels Umvolkung erwirkten ethnischen Säuberungen und ist in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert. Die von kommunistischen Regimen, insbesondere seit der Oktoberrevolution in Sowjetrußland und in der Volksrepublik China durchgeführten Liquidationen stellen die schwerwiegendsten Völkermorde der bekannten Geschichte dar.

Völkermorde waren und sind des öfteren Bestandteil von kriegerischen Auseinandersetzungen.

Begriffsursprung und Definition

Der Begriff Genozid wurde 1944 von Raphael Lemkin (1900–1959), einem jüdischen Juristen in Polen, aus dem griechischen génos (γένος: Geburt, Rasse, Art, Abstammung, auch Volk) und dem lateinischen cidium (Verminderung, Tötung) über das französische cide geschöpft und wie folgt definiert:

„Im allgemeinen ist Genozid nicht unbedingt die sofortige Zerstörung einer Nation, außer wenn durch Massentötungen aller Mitglieder einer Nation erreicht. Es bedeutet vielmehr einen koordinierten Plan verschiedener Maßnahmen, die auf die Zerstörung der wesentlichen Grundlagen des Lebens nationaler Gruppen abzielt, mit dem Ziel der Vernichtung dieser Gruppen. Die Ziele eines solchen Plans wären die Zersetzung der politischen und sozialen Institutionen, der Kultur, der Sprache, der nationalen Gefühle, der Religion und der wirtschaftliche Existenz von nationalen Gruppen und die Zerstörung der persönlichen Sicherheit, Freiheit, Gesundheit, Würde und sogar des Lebens der zu diesen Gruppen gehörenden Individuen.“[1]

Erstmals verwendete den Begriff Völkermord der deutsche Lyriker August Graf von Platen (1796–1835) 1831 in seiner Ode „Der künftige Held“, worin er sich gegen die Auflösung des polnischen Staates und die Unterdrückungspolitik Rußlands wandte:[2]

„Die nur des Mords noch pflegen, und nicht der Schlacht, / Des Völkermords!“

Auch der ostpreußische Abgeordnete Carl Friedrich Wilhelm Jordan verwendete den Begriff in Bezug auf die Polenfrage, als er am 24. Juli 1848 in der Frankfurter Paulskirche sagte:

„Der letzte Act dieser Eroberung, die viel verschrieene Theilung Polens, war nicht, wie man sie genannt hat, ein Völkermord, sondern weiter nichts als die Proclamation eines bereits erfolgten Todes, nichts als die Bestattung einer längst in der Auflösung begriffenen Leiche, die nicht mehr geduldet werden durfte unter den Lebendigen.“[3]

UN-Konvention gegen Völkermord

Am 9. Dezember 1948 beschloß die Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 260 die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“, die am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Die BRD ratifizierte die Konvention im Februar 1955, die BRÖ hinterlegte die Beitrittsurkunde am 19. März 1958. Nach der Konvention ist Völkermord ein Verbrechen gemäß internationalem Recht, „das von der zivilisierten Welt verurteilt wird“.

Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. November 1947, in der festgestellt wurde, daß „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“.

Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:

a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945:

„Beinhaltet Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte in seiner Rede am 5. September 1999 zum Tag der Heimat:

Jeder Akt der Vertreibung, so unterschiedlich die historischen Hintergründe auch sein mögen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.[4]

Nach rechtsstaatlichen Prinzipien können nur Verbrechen verfolgt werden, die nach dem Erlaß des entsprechenden Gesetzes begangen werden. Damit soll Willkür bei Strafmaß und Definition des Straftatbestandes verhindert werden. Der Hinweis auf das nationalstaatliche Rückwirkungsverbot im Strafrecht greift allerdings bei diesen universellen Verbrechen nicht, auch wenn internationale Verträge und Verbindlichkeiten dabei verletzt bzw. ignoriert wurden.

Seit dem 1. Juli 2002 besteht der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag als ständige Institution zur Verfolgung dieser Verbrechen. Der ICC berücksichtigt den oben genannten Rechtsgrundsatz und darf nur Straftaten verfolgen, die nach dem Inkrafttreten des internationalen Strafrechts begangen werden.

Im Besatzungskonstrukt BRD trat am selben Tag mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ein nationales Völkerstrafrecht in Kraft, das unter Berufung auf die UN-Charta auch rückwirkend angewandt werden kann. Nach dieser Vorschrift sind BRD-Stellen, die als Institutionen der Rechtsprechung auftreten, befugt, Völkerrecht zu verhandeln, unabhängig davon, ob das Verbrechen auf dem Gebiet der BRD begangen wurde, ob sogenannte „BRD-Staatsbürger“ daran beteiligt sind oder ob die Beschuldigten sich zum Zeitpunkt der Klageerhebung auf deutschem Boden befinden.

Völkermord, bei dem das Verbrechen auf deutschem Boden begangen wurde, bei dem deutsche Staatsbürger Opfer wurden und bei dem die Beschuldigten sich zum Zeitpunkt der Tat auf deutschem Boden befanden, bleibt jedoch bis heute in der BRD ungesühnt.

BRD-Bundespräsident Richard von Weizsäcker sollte später (1985) die Vertreibung von 15 Millionen Deutschen aus Ostdeutschland und den Völkermord an ihnen in nicht zu überbietendem Zynismus eine „erzwungene Wanderschaft“ nennen.

Archetyp eines jüdischen Völkermordes

In den alten Schriften der Juden, die vielen als religiös, besonders auch den sich der Nächstenliebe hingebenden Christen als heilig gelten, zeigt sich ein Urbild jüdischer Eroberungsstrategie. Ihr Stammesgott ist es, der sie zur gewaltsamen Einnahme und zu vollständiger Ausmordung des jeweils als Raubgut in Aussicht genommenen Territoriums anstachelt und ihnen zum Erfolg verhilft.

Ein frühes Beispiel schildert die Behandlung der Bewohner Jerichos bis hinunter zu deren Vieh; einzig eine Hure namens Rahab, die den Israeliten Verratsdienste geleistet hatte,[5] wird belohnt. Dafür wird sie auch im Neuen Testament gefeiert (Hebr. 11,31; Jak. 2,25) und als eine der Stammütter des Jesus (siehe in dessen Stammbaum: Mt. 1,5) verehrt. Bei der im Stammbaum des Jesus nach Matthäus aufgeführten Rahab handelt es sich auch nach christlich-theologischer Festlegung um ebendiese verräterische Hure Rahab aus Jericho.[6]

Auszug aus Josua, Kap. 6, Neue Evangelistische Übersetzung:

„Wegen der Israeliten hatte Jericho alle Tore geschlossen und fest verriegelt. [...] ‚Pass auf!‘, sagte Jahwe zu Josua: ‚Ich gebe Jericho mitsamt seinem König und allen seinen Kämpfern in deine Gewalt. Sechs Tage lang sollt ihr jeden Tag einmal mit allen bewaffneten Männern um die Stadt herumziehen. [...] Am siebten Tag sollt ihr sieben Mal um die Stadt herumziehen, wobei die Priester den Schofar blasen sollen. Wenn dann der langgezogene Ton des Widderhorns dröhnt, soll das ganze Volk ein lautes Kriegsgeschrei anstimmen. In diesem Moment wird die Mauer in sich zusammenstürzen, und jeder soll von der Stelle aus, wo er sich gerade befindet, in die Stadt eindringen.‘ [...] Als die Priester das siebte Mal in die Hörner stoßen wollten, befahl Josua dem Volk: ‚Jetzt müsst ihr mit dem Kriegsgeschrei beginnen, denn Jahwe hat Jericho in unsere Gewalt gegeben! Aber die ganze Stadt mit allem, was darin ist, soll dem Bann Jahwes verfallen sein. Nur Rahab, die Hure, die unsere Kundschafter versteckt hatte, soll mit allen Menschen in ihrem Haus verschont werden.‘ [...] Da stürmten die Israeliten von allen Seiten in die Stadt und eroberten sie. Mit dem scharfen Schwert in der Hand vollstreckten sie den Bann an allem, was in der Stadt lebte: an Männern und Frauen, Alten und Jungen, Rindern, Schafen und Eseln. [...] Dann wurde die ganze Stadt niedergebrannt...

Michel Onfray nennt die Geschichte in Josua 6 den ersten Völkermord der Geschichte.[7]

Beispiele für Völkermorde

Völkermord an Deutschen, ausgeführt von den BRD-Blockparteien

Gängiger Definition folgend, ist die von den alliierten Besatzern 1945 eingeleitete und von den Blockparteien des Besatzungskonstrukts BRD fortgesetzte Nachkriegspolitik als ein Völkermord am deutschen Volk zu betrachten, da sie „die Zersetzung der politischen und sozialen Institutionen, der Kultur, der Sprache, der nationalen Gefühle, der Religion und der wirtschaftlichen Existenz“ zum Ziel hat und auch vor der „Zerstörung der persönlichen Sicherheit, Freiheit, Gesundheit, Würde und sogar des Lebens der zu diese[r Gruppe] gehörenden Individuen“ nicht Halt macht. Hinzu kommt die Politik der erzwungenen und beschleunigten Umvolkung mittels herbeigerufener sowie eingeschleuster fremdrassischer Zivilinvasoren, zu Millionen in kürzester Zeit seit dem Jahr 2014.

Zitate

  • „Den Gedanken, daß ein Verbrechen des Genocidiums durch internationale Abmachung geächtet und unter schwerste Strafe gestellt werden soll, begrüße ich aufrichtig unter der natürlichen Voraussetzung, daß das Genocidium jetzt und in Zukunft auch nicht gegen das deutsche Volk in irgendeiner Art erlaubt sein darf.“Alfred Rosenberg am 31. August 1946 in seinem Schlußwort vor dem IMT

Siehe auch

Literatur

  • Hans Meiser: Völkermorde vom Altertum bis zur Gegenwart. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Grabert-Verlag, Tübingen 2009, ISBN 978-3-87847-236-0
  • Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde, Reinbek bei Hamburg 1998, ISBN 3499223384 Vorsicht! Umerziehungsliteratur im antideutschen Sinne!
  • Ben Kiernan: Erde und Blut. Völkermord und Vernichtung von der Antike bis heute. Deutsche Verlagsanstalt, 2009 (Der Historiker Kiernan ist Direktor des Genozidforschungsprogramms der Yale-Universität. In chronologischer Abfolge dokumentiert er die Historie des Völkermordes von der Antike bis zu den Ereignissen in Dafur; z. B. bei den mexikanischen und peruanischen Völkern, die frühzeitlichen Auseinandersetzungen zwischen buddhistischen Vietnamesen und dem Chamvolk, in Australien im 19. Jahrhundert, genauso wie bei der englischen Eroberung Irlands von 1565–1603.)

Verweise

Englischsprachig

Fußnoten

  1. 96-book.png HTML Raphael Lemkin: Axis Rule in Occupied Europe: Laws of Occupation – Analysis of Government - Proposals for Redress, Washington, D.C.: Carnegie Endowment for International Peace 1944, S. 79:
    „Generally speaking, genocide does not necessarily mean the immediate destruction of a nation, except when accomplished by mass killings of all members of a nation. It is intended rather to signify a coordinated plan of different actions aiming at the destruction of essential foundations of the life of national groups, with the aim of annihilating the groups themselves. The objectives of such a plan would be the disintegration of the political and social institutions, of culture, language, national feelings, religion, and the economic existence of national groups, and the destruction of the personal security, liberty, health, dignity, and even the lives of the individuals belonging to such groups.“
  2. Kurt Böttcher, Karl Heinz Berger, Kurt Krolop, Christa Zimmermann (Hgg.): Geflügelte Worte, 4. durchgesehene Auflage, Leipzig 1985, S. 466
  3. Zitiert bei Michael Imhof: Polen 1772 bis 1945, S. 183, in: Wochenschau Nr. 5, Sept./Okt. 1996, Frankfurt a. M., S. 177–193
  4. Grußwort zum Festakt des 50. Tags der Heimat am 5. September 1999 in Stuttgart, Das Ostpreußenblatt, 11. September 1999
  5. Rahab, eine Dirne in Jericho, hatte zwei von Josua ausgesandte Kundschafter versteckt und ihnen zur Flucht verholfen.
  6. So Fritz Rienecker / Gerhard Maier: Lexikon zur Bibel, R. Brockhaus Verlag, Wuppertal und Zürich 1994, Sp. 1276, Stichwort Rahab
  7. Michel Onfray: Wir brauchen keinen Gott. Warum man jetzt Atheist sein muß. Piper Verlag, München 2006, ISBN 978-3-429-04852-1, S. 226
  8. Gunnar Heinsohn: Lexikon der Völkermorde (1998), S. 135, beziffert die Siedlerzahl auf 14.000 und vermerkt, daß der Genozid an den Franzosen total gewesen sei. In allgemeinen Lexika wird dieser Völkermord weitestgehend verschwiegen, so in der Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden (1986 ff.), Stichwort Haiti.