Völkerrecht
Völkerrecht ist ein Fachgebiet der Rechtswissenschaft; es befaßt sich mit den durch Vertrag oder Gewohnheitsrecht begründeten universalistischen Grundsätzen, welche die Beziehungen zwischen den Völkern der Welt regeln. Geltungsgrund des Völkerrechts ist der Konsens zivilisierter Staaten, aufbauend auf dem Grundprinzip der souveränen Gleichheit.
Inhaltsverzeichnis
Entparlamentarisierung des Rechtsfindungsprozesses
Kennzeichnend für das Völkerrecht des 21. Jahrhunderts ist eine Entparlamentarisierung des Rechtsfindungsprozesses. Als Akteure treten dabei neben den Regierungen unabhängige überstaatliche Organisationen auf, deren Kennzeichen Dezentralität, Funktionalität und ein einmaliger Einsetzungsakt sind. Die Funktionen einer staatlichen parlamentarischen Opposition, Gegenpositionen zu finden und nicht einmalig sondern fortlaufend hinterfragen zu können, werden so übergangen.[1]
Völkerrechtliche Vertragswerke sind
- Westfälischer Friede
- Wiener Kongreß
- Haager Abkommen
- Stimson-Doktrin
- Genfer Konvention
- Atomwaffensperrvertrag
- Wiener Vertragsrechtskonvention
Zitat
- „Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner sieht hin. Diese bigotte Technik des Verdrängens hat – seit der Beteiligung Deutschlands am völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien – Hochkonjunktur. Deutschland spielt in der NATO seit 1999 eine aktive Rolle, wenn es darum geht, die imperialen Ziele der USA global umzusetzen.“ — Ken Jebsen[2]
- „Mit der Niederwerfung des Deutschen Reiches erloschen de facto das Völkerrecht und die Hegung des Krieges, welche das Ius Publicum Europaeum, einzigartig in der Weltgeschichte, hervorgebracht hatte. Das Gros der Juristen aller Länder und Couleurs debattierte freilich frenetisch fort, als wäre nichts passiert.“ — Hans-Dietrich Sander[3]
- „Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zu Grunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist – spätestens in den zwei Weltkriegen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts.“[4] — Wolfgang Schäuble bekennt, daß es kein Völkerrecht mehr gibt (→ NWO)
Siehe auch
- Staatsrecht
- Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
- Rechtslage der BRD
- Selbstbestimmungsrecht der Völker
Literatur
- Felix Dahn: Völkerrechtliche und staatsrechtliche Studien (1884), PDF-Datei
- Franz von Liszt: „Das Völkerrecht systematisch dargestellt“, 1902 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
- Woldemar Rohland: „Völkerrechtsquellen“, 1906 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!
- Alphonse Rivier: Lehrbuch des Völkerrechts (1899) (PDF-Datei)
- Henry Bonfils / Paul Fauchille: Lehrbuch des Völkerrechts für Studium und Praxis (1904) (PDF-Datei)
- Das Judentum in der Rechtswissenschaft – 6. – Der Einfluß jüdischer Theoretiker auf die deutsche Völkerrechtslehre (1938) – aus einer Schriftenreihe, die das Ergebnis einer Tagung der Reichsgruppe „Hochschullehrer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes“ ist, die am 3. und 4. Oktober 1936 unter dem Titel „Das Judentum in der Rechtswissenschaft“ stattfand
- Lena Hammel: Der Schutz der Menschheit vor existentiellen Risiken im Völkerrecht – Eine Untersuchung am Beispiel der künstlichen Intelligenz, LIT Verlag, 2019
Verweise
- Die Völkerrechtslage in Deutschland nach Prof. Dr. jur. Bracht
- Alfred de Zayas: Die Wehrmacht und das Völkerrecht, Vortrag 2004 (archiviert)