Fröhlich, Wolfgang

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Dipl. Ing. Wolfgang Fröhlich, 2017

Wolfgang Fröhlich (Lebensrune.png 5. August 1951 in Friesach; Todesrune.png 22. November 2021 in Wien) war ein deutscher Ingenieur für Verfahrenstechnik. Er war FPÖ-Bezirksrat im Wiener Gemeindebezirk Neubau und wurde 1994 aus der Partei ausgeschlossen.

Leben

Fröhlich trat 1998 als vereidigter Sachverständiger im Schweizer Prozeß gegen Jürgen Graf auf, der vom Gericht zu 15 Monaten Gefängnis „unbedingt“ verurteilt wurde. Der Fachmann gutachtete zuvor, daß es physikalisch unmöglich gewesen sei, sechs Millionen Menschen mittels Zyklon B zu vergasen und wurde daraufhin von Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten selbst mit Anklage bedroht. Fröhlich zeigte diesen wegen Nötigung und versuchter Verleitung zu falscher Zeugenaussage an, was abgewiesen wurde. Anfang 1999 erklärte Fröhlich, sich – wegen massiver Drohungen über private Kanäle – vorerst des Revisionismus zu enthalten.

2000 bis 2017

Appell aus der Gesinnungshaft vom 9. Januar 2019

Ab 2000 lebte Fröhlich versteckt. Am 1. Mai 2000 bat er den Wiener Botschafter des Iran um politisches Asyl, was ihm laut Angaben der Gesellschaft für freie Publizistik (GfP 3/2000) gewährt wurde. Am 21. Juni 2003 wurde er in Wien verhaftet und im September 2003 mit dem Verbotsgesetz zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. 23 Monate war er inhaftiert.

Im Juni 2005 versandte er zum oben genannten Thema CDs an öffentliche Einrichtungen und wurde deshalb am 29. August 2005 wegen sogenannter Wiederbetätigung von Richterin Claudia Bandion-Ortner (im April 2009 wurde sie Justizministerin der BRÖ) zu vier Jahren Haft verurteilt. 19 Monate war er inhaftiert.

Im Dezember 2006 nahm er an der ersten Holocaust-Konferenz, die in Teheran im Iran veranstaltet wurde, teil, weshalb er von Zeitgenossen wegen Verstoßes gegen das Antirassismusgesetz angezeigt wurde.

Im August 2007 stand er unter Bewährung und forderte in dieser Zeit u. a. Nationalratsabgeordnete und die Landeshauptleute zur Abschaffung des Verbotsgesetzes auf. Dafür und für seine „Holocaustleugnung“ wurde er von Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik vom Landesgericht für Strafsachen Wien am 14. Januar 2008 zu vier Jahren Gefängnis plus 29 Monaten aus der zurückgenommenen Bewährung, also gesamt 6 Jahren und 4 Monaten, verurteilt. Die Berufung wurde abgewiesen, das Urteil bestätigt.

Insgesamt wurde Wolfgang Fröhlich in den vergangenen Jahren zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Gesinnungsjustiz 2018

Er mußte sich am 26. März 2018 wegen zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 aus der Justizanstalt Stein verschickten Briefen sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verantworten. Die Schreiben richteten sich laut Anklage beispielsweise an die 183 Parlamentsabgeordneten sowie die Richterschaft diverser Gerichte. Darin war unter anderem vom „Mythos vom Völkermord“ und einer „Mauthausen-Betrüger-Clique“ die Rede.[1]

JVA und Psychiatrie

Wolfgang Fröhlich wurde zu weiteren vier Jahren Gesinnungshaft mit anschließender Einweisung in die Psychiatrie verurteilt. Sein Rechtsanwalt ging diesbezüglich in Berufung.

Freilassung 2019

Am 4. März 2019 wurde Wolfgang Fröhlich auf freien Fuß gesetzt.

Filmbeiträge

Gerd Honsik: Fröhlichs Kreuzweg, 30. März 2017:

Werke

  • Der mißbrauchte Patient. Zehntausende asbestverseuchter Infusionen an Patienten verabreicht – katastrophale Zustände in den Wiener Spitälern
  • Der Gaskammerschwindel. Psychoterror gegen die Völker – Naturwissenschaftliche Fakten und politische Hintergründe des Jahrhundertbetruges (2001)
  • Galilei 2000. Dokumentation eines politischen Schauprozesses am Landesgericht für Strafsachen in Wien im Jahre 2003
  • Amtsmißbrauch. Von der Staatsanwaltschaft zurückgelegte Strafanzeigen – Die österreichische Justiz als Werkzeug der Geschichtsfälscher
  • Die Renaissance des Austro-Faschismus. Die normative Kraft des Unrechts in der Zweiten Republik Österreich – Vom Klerikal-Faschismus zum Zion-Faschismus

Verweise

Englischsprachig
  • Peter Rushton: Two Faces of Heroism: Wolfgang Fröhlich and Admiral Sir Tom Phillips, Heritage and Destiny, 1. Dezember 2021

Fußnoten