Tiefflieger

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Tiefflieger bezeichnet sowohl die Jagdflugzeuge als auch die Flugzeugführer der Royal Air Force und der USAAF, die während des Zweiten Weltkrieges, oft in enger Zusammenarbeit mit den Kampffliegern des Feindes, den Terrorfliegern, eine bisher unbekannte Zahl meist deutscher Zivilisten mit ihren Bordgeschützen ermordeten.

Beispiele im Zweiten Weltkrieg

  • Nach dem Luftangriff auf Dresden im Februar 1945 wurden von Tieffliegern Tausende sich auf den Elbwiesen befindliche Flüchtlinge vor dem ausgelösten Feuersturm angeschossen und teilweise getötet, damit angeblich kein Deutscher das Inferno überleben sollte. Durchschüsse in den Löwenstatuen vor dem Rathaus in Dresden zeigten noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts wie die tödlichen Bordgeschütze zum Einsatz kamen.
  • Im Winter 1945 befanden sich zahlreiche niederländische Frauen aus den Städten im Westen dieses Staates auf dem Fahrrad unterwegs in östlicher Richtung, um in ländlichen Regionen, zum Beispiel Die Veluwe oder Salland, bei Bauern Eßwaren zu kaufen. Das Personal der Niederländischen Bahn hatte einen Auftrag der niederländischen Exilregierung befolgt und verweigerte seinen gewöhnlichen Dienst. Nahrungsmittel konnten demzufolge von den reichsdeutschen Behörden nicht mehr in den Westen des Landes transportiert werden. Bei der Überquerung der Bahnlinie östlich des Dorfes Holten auf dem Weg von Deventer nach Almelo starben am 28. Februar zwei Frauen infolge eines Tieffliegerangriffes, vor dem sie nicht rechtzeitig in Deckung gehen konnten.

Bekannte Opfer (Auswahl)

Tiefflug

Tiefflug wird der andauernde Flug eines Flugzeugs im Höhenbereich zwischen 10 m und 600 m Flughöhe genannt. Ein militärischer Tiefflieger hat mehr Überraschungseffekt. Er ist beim Anflug länger in der Deckung von Sichthindernissen. Oft ist ein Tiefflieger schon wieder außer Sichtweite eines Schützen bzw. einer Flak, bevor diese(r) sich schußbereit machen konnte.

Ziviler Tiefflug

Nach deutscher Luftverkehrsordnung beträgt die Sicherheitsmindesthöhe über Städten und bebautem Gebiet 300 m (1000 ft), über sonstigen Landstrichen und Wasser 150 m (500 ft) bei Flügen nach Sichtflugregeln. Diese Höhen dürfen nur zum Start und zur Landung unterschritten werden. Segelflugzeuge dürfen diese Höhe unterschreiten, wenn der Betrieb dies notwendig macht. Gleiches gilt für landwirtschaftliche Flüge und Feuerlöscheinsätze, bei denen regelmäßig in 10 m Flughöhe geflogen wird. Bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln gilt außerdem eine Mindesthöhe von 600 m (2000 ft), die aber unter bestimmten Umständen unterschritten werden darf.

Bei Hängegleitern und Gleitschirmen ist der Tiefflug vielfach der Normalzustand, da so insbesondere an Hängen thermische und dynamische Aufwinde optimal genutzt werden können.

Extremer Tiefflug wird als Teil der Luftakrobatik geübt, wobei es zu Flughöhen bis herab zu einem Meter kommt. Ähnliches gilt für den Betrieb von Bodeneffektfahrzeugen.

Siehe auch