Ius ad bellum

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Ius ad bellum (lat. | dt. Recht zum Krieg) ist ein Begriff des Römischen Rechts. Er umschreibt das grundsätzliche Recht eines souveränen Staates Krieg zu führen, wenn dieser sich in seiner Existenz bedroht fühlt, fortwährenden Provokationen (z.B. Grenzverletzungen) ausgesetzt ist oder auch völkerrechtlich wirksame Verträge durch einen Vertragspartner gebrochen oder unterlaufen werden und dies zur Bedrohung für den Staat wird (casus belli). Im Rahmen der UN wurde dieses traditionelle Recht faktisch abgeschafft (Pax Americana). Die UN-Charta verbietet die Durchführung von Angriffskriegen (Artikel 2, Ziffer 4) bzw. behält sich die Deutung eines solchen vor. Es ist allerdings offensichtlich, daß die VSA als Hauptsiegermacht des Zweiten Weltkrieges von dieser angeblich allgemein bindenden Vorschrift ausgenommen sind. Dies ist nicht verwunderlich, da die Vereinten Nationen einen auf vs-jüdische Initiative hin gegründeter Feindstaatenbund gegen das Deutsche Reich darstellen. Außerdem gelten Kriege als gerechtfertigt, wenn ein Mandat des UN-Sicherheitsrates vorliegt. Diese gelten dann als friedensschaffende Maßnahmen und stellt somit den VSA jede kriegerische Maßnahme weltweit frei.

Siehe auch