Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit einem oder mehreren Gesellschaftern. Sie ist nicht auf einen bestimmten Zweck festgelegt.

Gemäß § 13 Abs. 1 GmbHG handelt es sich bei der GmbH um eine juristische Person. Die GmbH ist zwingend organisiert mit mindestens zwei Organen – dem Geschäftsführer als Handlungsorgan und der Gesellschafterversammlung. Bei einer mitbestimmten GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern kommt nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) oder dem Mitbestimmungsgesetz (MitBestG) auch noch ein Aufsichtsrat dazu, in dem die Arbeitnehmer durch gewählte Repräsentanten an Unternehmensentscheidungen mitwirken.

Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Das Stammkapital muß mindestens 25.000 Euro betragen.

Siehe auch