Jud Süß (Film)

Aus Metapedia

(Weitergeleitet von Jud Süß)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Jud Süß
Filmdaten
Deutscher Titel: Jud Süß
Produktionsland: Deutsches Reich
Erscheinungsjahr: 1940
Stab
Regie: Veit Harlan
Drehbuch: Veit Harlan und Eberhard Wolfgang Möller

nach einer Vorlage von Ludwig Metzger nach Motiven der Erzählung von Wilhelm Hauff und dem Roman von Lion Feuchtwanger frei nach historischen Tatsachen

Produktion: Terrar-Film
Musik: Wolfgang Zeller
Kamera: Bruno Mondi
Schnitt: Friedrich Karl von Puttkamer und Wolfgang Schleif
Besetzung
Rollen Darsteller
Jud Süß Oppenheimer Ferdinand Marian
Dorothea Sturm Kristina Söderbaum
Loucadou Paul Wegener
Rabbi Loew, Sekretär Levy, weitere Juden Werner Krauß
Herzog Karl Alexander von Württemberg Heinrich George
Landschaftskonsulent Sturm Eugen Klöpfer
Ratner, beisitzender Richter bei Sturms Verhör Paul Mederow
Herzogin von Württemberg. Hilde von Stoltz
Oppenheimers Mätrese Luziana Else Elster
Herr Fiebelkorn Walter Werner
Frau Fiebelkorn Charlotte Schultz
Minchen Fiebelkorn Anny Seitzen
Friederike Fiebelkorn Ilse Buhl
Konsistorialrat Jacob Tiedtke
Frau des Konsistorialrats Erna Morena
Schmied Hans Bogner Emil Heß
Herr von Neuffer Heinrich Schroth
Freund und Vertrauter Fabers Wolfgang Staudte
Hausbesitzer Eduard Wenck

Jud Süß ist ein nationalsozialistischer Film des Regisseurs Veit Harlan aus dem Jahr 1940. Der Film wurde nach dem Ende des Dritten Reiches als sogenannter "Vorbehaltsfilm" eingestuft.

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Historisches Vorbild

Er ist an die historische Figur des Joseph Süß Oppenheimer angelehnt. Geboren in den 1690er Jahren in Heidelberg, wurde Oppenheimer 1733 Finanzberater des Herzogs Karl Alexander von Württemberg. Mit einer rigiden Steuerpolitik ermöglichte er dem katholischen Herzog einen prunkvollen Lebensstil, brachte damit jedoch die Bevölkerung und die protestantischen Landstände gegen sich auf. Nach dem Tod des Herzogs 1737 wurde Oppenheimer verhaftet und in einem mehrmonatigen Prozeß zum Tode verurteilt. Am 4. Februar 1738 wurde er vor den Toren Stuttgarts an einem zehn Meter hohen Galgen in einem eisernen Käfig gehängt.

[bearbeiten] Handlung

Oppenheimer hatte durch Zuwendungen die Gunst des Herzogs erlangt. Er trägt deutlich mephistoähnliche Züge. Er überredet den Herzog zu immer weiterer Untreue gegenüber seinem Volk zugunsten seines eigenen luxuriösen Hofstaates. Zur Rückzahlung der angehäuften Schulden erhält Oppenheimer zunächst das Recht, Straßenzoll zu erheben. Diesen führt er ohne Zustimmung der Stände ein. Die Opposition gegen den Herzog konzentriert sich deshalb auf Joseph Süß Oppenheimer, dem Verfassungsbruch und persönliche Bereicherung im Amt vorgeworfen werden. Oppenheimer erwirkt die Öffnung der Stadt für die Juden, er intrigiert und treibt den Herzog zum Widerstand gegen die Stände an. Er rät ihm zur gewaltsamen Niederschlagung der drohenden Revolution. Der Herzog ist zunehmend finanziell von Oppenheimer abhängig geworden.

Oppenheimer versucht immer wieder, sich der arischen Dorothea zu bemächtigen. Als ihr Mann, der zu den Gegnern des Herzogs gehört, im Auftrag von Oppenheimer gefoltert wird, nötigt Oppenheimer Dorothea zum Geschlechtsverkehr, damit er von der Folter abließe. Sie begeht daraufhin aus Scham von einem Juden entehrt worden zu sein Suizid. Ihr Ehemann birgt ihren Leichnam aus dem Fluß. Es kommt zum Aufstand.

Als der Herzog einen plötzlichen Tod erleidet, wird Oppenheimer verhaftet. Er wird wegen des Geschlechtsverkehrs mit einer Christin zum Tode verurteilt.

Am Schluss des Films wird der um sein Leben bettelnde Oppenheimer gehängt. Propagandaminister Joseph Goebbels hat auf dieser Version des Endes bestanden, um Oppenheimer elender und nicht heroisch darzustellen. In einer anderen Fassung ergibt sich der Verurteilte stoisch in sein Schicksal.

[bearbeiten] Auszeichnungen

- staatspolitisch besonders wertvoll

- künstlerisch besonders wertvoll

- Jugendwert

[bearbeiten] Weitere Stoffverfilmungen

- Jew Suss (1934) GB; Regie: Lothar Mendes

- Joseph Süß Oppenheimer (1984) BRD; Regie: Rainer Wolffhardt. (TV-Film)

[bearbeiten] Verbot

Die Alliierten hatten den Film auf eine Verbotsliste gesetzt. In Deutschland wird die öffentliche Aufführung von Jud Süß vom "Rechteinhaber", der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, nur mit einem begleitenden Kommentar sowie unter Auflagen gestattet und der Vertrieb des Films untersagt (Vorbehaltsfilm). In Österreich und der Schweiz hingegen ist der Film frei verfügbar. 1954 wurde er in der arabischen Propaganda gegen Israel eingesetzt.

Regisseur Veit Harlan stand nach dem Krieg mehrfach vor Gericht. Er wurde unter anderem wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten konnte Harlan jedoch nicht nachgewiesen werden, so daß er freigesprochen wurde. Kritiker des Regisseurs versuchten danach, eine öffentlichkeitswirksame Tätigkeit Harlans in der Bundesrepublik Deutschland durch Boykottaufrufe zu verhindern. Sie wurden auf zivilrechtlichem Weg bekämpft. Vor dem Bundesverfassungsgericht (Lüth-Urteil) wurde ihr Handeln als von der Meinungsfreiheit für rechtens erklärt.

Ferdinand Marian, der Darsteller des Jud Süß, erhielt Berufsverbot und kam 1946 bei einem Autounfall ums Leben.

Heinrich George wurde, wegen seiner Mitwirkung an Jud Süß und anderen Filmen, inhaftiert und starb 1946 im sowjetischen Speziallager Nr. 7, dem von den Sowjets genutzten ehemaligen KZ Sachsenhausen.

Der Schauspieler Werner Krauß erhielt zunächst ebenfalls Berufsverbot und mußte sich in den Jahren 1947/48 in Stuttgart einem langwierigen sogenannten "Entnazifizierungsverfahren" unterziehen, das mehrfach neu aufgerollt wurde. Der zunächst ergangene Freispruch wurde auf Drängen der US-amerikanischen Militärdiktatur aufgehoben. Krauss wurde schließlich als "minderbelastet" und in einem sog. Nachverfahren als "Mitläufer" eingestuft. Während des Verfahrens hat sich die Stuttgart Spruchkammer erstmals auch ausführlicher mit den propagandistischen Wirkungen des Films auseinandergesetzt.

[bearbeiten] Verweise

  • Kompletter Film zum Herunterladen (245 MB, (Spiegel-Server) (Der Inhalt des Films wird von deutschen Behörden als jugendgefährdend eingestuft. Der Verweis dient dem wissenschaftlichen Zweck der Dokumentation. Von einer unbegleiteten Ansicht von NS-Propagandafilmen wird abgeraten.)
Persönliche Werkzeuge