Luftschutz-Ehrenzeichen

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Luftschutz-Ehrenzeichen, I. Stufe

Das Luftschutzehrenzeichen wurde am 30. Januar 1938 für mindestens vier Jahre Verdienste um den Luftschutz gestiftet.[1]

Erläuterung

Zur Ausfertigung gelangten zwei schon äußerlich unterschiedliche Stufen. Zur Verleihung der 1. Stufe wurde entgegen den herkömmlichen Regeln der Besitz der 2. Stufe nicht vorausgesetzt, aber bevorzugt. Auf Vorschlagslisten, die Namen in der Reihenfolge der Würdigung, wurden die Auszuzeichnenden viermal im Jahr vom Reichsminister der Luftfahrt zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober mit vorgefertigten Besitzzeugnissen der Präsidialkanzlei gemeldet.

Die Luftkreiskommandos und der Reichsluftschutzbund zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember, oberste Reichsbehörden wie die Reichsministerien zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November. 1938 war der Luftschutz noch recht übersichtlich, die Bewährungsmöglichkeiten gering. Adolf Hitler behielt sich die Verleihung vor.

1943 konnten für Gefolgschaftsmitglieder im Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums nach vier Jahren Betätigung im Luftschutz (erweiterter Selbstschutz) schon 15 % der Behörde für die 2. Stufe vorgeschlagen werden. Die Vorschläge konnten in besonders luftgefährdeten Gebieten die 15 % überschreiten.[2]

Bildergalerie

Verweise

Fußnoten

  1. Satzung des Luftschutz-Ehrenzeichens vom 30. Januar 1938, RGBl I S. 71
  2. Luftschutz-Ehrenzeichen RdErl. des RWM. vom 27. Oktober 1943 - I Pers. 3/33 671/43 – RWMBl. 1943 S. 793