Allod

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Das Allod (Pl.: die Allode; mittellat. al[l]odium) war im Mittelalter und der frühen Neuzeit ein mit besonderen Rechten versehenes Grundstückseigentum. Es stand im Gegensatz zum Lehen und war ein freier Grundbesitz, für den keine Abgaben entrichtet werden mussten; der Eigentümer konnte daher das Allod beliebig verkaufen oder vererben.

Etymologie

All-od bedeutet im Altniederfränkischen soviel wie „allumfassender, ganzer Besitz“. Das Nomen od hat sich im neuhochdeutschen Wort Kleinod erhalten, das demnach ursprünglich als „kleiner Besitz“ zu deuten ist.