Genfer Abkommen

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Im Verlaufe der Geschichte gab es mehrere Genfer Abkommen. Diese Abkommen oder Genfer Konventionen regeln den Schutz von Zivilpersonen und Verwundeten während Kriegshandlungen. Die Grundaussage der Abkommen, Bestandteil des internationalen humanitären Völkerrechts, lautet:

„Menschen, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen (also Zivilisten, Verletzte, Verwundete), sind zu schützen und menschlich zu behandeln.“

Bereits im Jahre 1864 wurde von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ angenommen. Das aus historischer Sicht zweite Abkommen war die derzeitige dritte Genfer Konvention, die im Jahr 1929 beschlossen wurde.

Es besteht auch eine Genfer Konvention über Flüchtlinge.[1]


Die Konventionen von 1864 und 1906:[2]

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Insgesamt wurden vier Abkommen vereinbart, das letzte im Jahre 1949, wobei die vorangegangenen aktualisiert wurden, nachdem im Zweiten Weltkrieg die VSA, England und die UdSSR bereits die drei zuvor geschlossenen Abkommen einseitig gebrochen hatten.

Literatur

  • Ernst Röthlisberger: Die neue Genfer Konvention vom 6. Juli 1906 (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!

Verweise

Fußnoten

  1. Die Genfer Flüchtlingskonvention
  2. Woldemar Rohland: Völkerrechtsquellen zum academischen Gebrauch herausgegeben, 1908, S. 204ff. (PDF-Datei) Für Nicht-USA-Bewohner nur mit US-Proxy abrufbar!