Delikt

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Als Delikt (aus lat. delictum „Verfehlung“) bezeichnet man im ganz allgemeinen eine unerlaubte, schuldhafte, rechtsverletzende, gesetzübertretende Handlung, welche Strafe verdient. Ein verübtes Delikt löst im Zivilrecht eine Schadensersatzpflicht und im Strafrecht die Straffolge aus. Der Verüber eines Delikts heißt Delinquent.

Antike

Die alten Römer unterschieden zwischen delicta publica, den mit öffentlicher Strafe bedrohten Handlungen, und den delicta private, wegen welcher auf Privatstrafe, gewöhnlich eine dem Kläger zu leistende Geldstrafe, geklagt werden konnte.