Ehrendoktor

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Ein Ehrendoktor ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität oder Fakultät, die für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste verliehen wird.

Ehrendoktorwürde

  • Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor („der Ehre halber“)
    • Hat eine Person mindestens zwei Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung h. c. mult. üblich (in Österreich DDr.), was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.
  • Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch eh. oder E. h.
  • D. oder Dr. theol. h. c. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie

Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad.

Siehe auch