Ausländerpolitik

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Die Ausländerpolitik regelt verbindlich und rechtlich die Versorgung der Ausländer im Staat.[1]

Integrationskurse für Ausländer

Im Jahr 2010 hatte die Bundesrepublik Deutschland für ausländische Einwanderer 233 Millionen Euro für Integrationskurse ausgegeben. Von rund 13.000 Lehrkräften hatten etwa 8700 keine fachliche Qualifikation zu lehren. Oft fehlte es an Grundbildung der Teilnehmer. Eine Vielzahl der Angemeldeten habe noch nie etwas von Grammatik gehört. „Das Bundesamt für Migration redet sich die Ergebnisse der Integrationskurse etwas schön.“ — kritisierte der Sprachwissenschaftler Jörg Roche.[2]

Filmbeitrag

“…sie sind eine Bereicherung für uns alle…” Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer. [3]

Münchens Integrationsprojekt finanziert Ausländern Luxuswohnungen

Siehe auch

Fußnoten

  1. Die Ausländerpolitik regelt verbindlich und rechtlich die Beziehungen eines Staates bezüglich ausländischer Einwohner und Einwanderer im Rahmen der Innenpolitik, der Außenpolitik und der Arbeitsmarktpolitik.
  2. welt.de, 18. September 2010: Zuwanderungspolitik - Böhmer sieht eklatante Mängel bei Integrationskursen
  3. Neulich in Solingen - Kulturelle Bereicherungen unter sich (20.06.09)