Reichsgesundheitsführer

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Reichsärzteführer bzw. Reichsgesundheitsführer bezeichnete ein politisches Amt im Dritten Reich. Ob die von Dr. Conti angestrebte Bezeichnung „Reichsgesundheitsminister“ je verwendet wurde, ist historisch strittig.

Erläuterung

Während Dr. med. Gerhard Wagner noch den Titel „Reichsärzteführer“ trug, war SS-Obergruppenführer Prof. Dr. Leonard Conti „Reichsgesundheitsführer“, dessen Amt das des Reichsärzteführers und das des Leiters der Abteilung „Volksgesundheit“ im Reichsministerium des Innern (RMI) in Personalunion umschloß. Er war somit gleichzeitig Chef der Reichsärztekammer, Leiter des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes (NSDÄB) und als Hauptdienstleiter der NSDAP Leiter des Hauptamtes für Volksgesundheit.

Als 1944 der „totale Krieg“ ausgerufen wurde und die Machtstrukturen sich im Reich verschoben, stellte Staatssekretär Conti sein Amt als Reichsgesundheitsführer zur Verfügung. Im Januar 1945 wurde er Honorarprofessor in München und im März in Berlin. Nach seinem Rücktritt übernahm Prof. Dr. Karl Brandt, seit 1942 „Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen“ (zuweilen in Literatur als Reichsgesundheitskommissar bezeichnet) im Reich, die Führung aller Angelegenheiten der Volksgesundheit betreffend.

Reichsärzte- oder Reichsgesundheitsführer

  • Gerhard Wagner (1888–1939), deutscher Arzt, „Reichsärzteführer“ (1934–1939)
  • Hans Deuschl (1891−1953), deutscher Arzt, „stellvertretender Reichsärzteführer“ (1933−1939)
  • Leonardo Conti (1900–1945), deutsch-schweizerischer Arzt, „Reichsärzteführer“ (1939–August 1944)
  • Kurt Blome (1894–1969), deutscher Arzt, „stellvertretender Reichsärzteführer“ (1939-August 1944)

Siehe auch