Sichteinlage

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Eine Sichteinlage ist ein Guthaben bei einer Bank, das über keine oder nur geringe und unverbindliche Kündigungsfristen verfügt. Der Name Sichteinlage rührt von dem Gedanken, daß diese “bei Sicht” sofort fällig sind, d.h. an den Gläubiger auszuzahlen sind. Sichteinlagen gehören somit zu den kurzfristigen Guthaben einer Geschäftsbank. Klassische Sichteinlagen sind Guthaben auf Gehaltskonten (Giralgeld) oder auf Sparbüchern. Sparguthaben auf Sparbüchern verfügen über eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Innerhalb dieser Kündigungsfrist kann der Anleger allerdings über bis zu 2000 Euro ohne vorherige Ankündigung verfügen. Guthaben darüber hinaus gelten auch als sofort verfügbar; allerdings werden von der Bank Vorschußzinsen für eine Abhebung ohne ordnungsgemäße Kündigung berechnet[1].Der Vorschußzins gehört in den Bereich des Negativzinses.

Fußnoten

  1. Ein Beispiel für den Zinswahnsinn ist die Vorschußzinsregelung. Der Gläubiger zahlt Zinsen an die Bank, damit er über sein eigenes Vermögen verfügen kann.