Aaron (Schöffe)

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Der Jude Aaron war ein Schöffe in Berlin. Er wurde im Oktober 1901 von Dr. Giese in einem Prozeß gegen den Juden M. A. Klausner mit der Begründung abgelehnt:

„In einem Prozeß zwischen Juden und Christen bzw. Deutschen halte ich jeden Juden auf Grund der jüdischen Schriften für befangen. Hier habe ich besonderen Grund dazu, weil die Solidarität der Juden nirgendwo stärker hervortritt als in der Blutsmordfrage. Der Beweis dafür liegt in der gereizten Polemik der Judenpresse über diesen Punkt.“

Die Cohnsche Volks-Zeitung bemerkte dazu:

„Falls der Ablehnung stattgegeben wird, kann der Verklagte mit demselben Rechte fragen, ob sich unter den Schöffen ein Antisemit befindet und im zutreffenden Falle diesen ebenfalls ablehnen.“

Die Staatsbürger Zeitung schrieb darauf am 1.11.1901:

„Ob ein Jude dasselbe „Recht“ hat, einen Deutschen nach seiner Gesinnung zu fragen und wegen derselben abzulehnen, sei dahingestellt. Wir glauben aber, daß jeder Antisemit gern auf die Ehre verzichten würde, über Juden zu richten, wenn er dadurch die Bürgschaft erhielte, nie den Spruch eines Juden über sich ergehen lassen zu müssen. Die Schwierigkeit dürfte nur darin liegen, daß man dann in Deutschland kaum noch die nötige Anzahl von Schöffen fände.“[1]

Fußnoten

  1. E. Ekkehard: Sigilla Veri, Band 1, U.-Bodung-Verlag, Erfurt, 1929, Seite 127.