Acta

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Acta bezeichnete bei den alten Römern im weiteren Sinne „das Geschehene“, „das Verhandelte“, insbesondere jedoch Handlungen der Magistratspersonen und später der Kaiser, also Gesetze, Edikte, Verfügungen derselben.

Bekannt sind die Acta Caesaris, die nach Julius Cäsars Tode von den Triumvirn, den Magistraten und Senatoren beschworen wurden, ein Eid, der dann später alljährlich auf die Acta des regierenden Kaisers und seiner Vorgänger ausgedehnt wurde. Nicht minder häufig jedoch bezeichnete man mit Acta schriftliche Aufzeichnungen des Geschehenen und Verhandelten. Man unterschied in dieser Weise Acta des Senats, Acta der Kollegien (z. B. die Acta der Fratres Arvales), Acta der Gerichte, wozu in christlicher Zeit die der Konzilien kamen. Die wichtigsten unter diesen waren die Acta Senatus, die sofort niedergeschriebenen Protokolle über die Verhandlungen des Senats. Während man vor Cäsar nur die Beschlüsse des Senats niederschrieb und aufbewahrte, ordnete Cäsar in seinem ersten Konsulate regelmäßige Abfassung und Publikation aller Senatsverhandlungen an. Diese Protokolle, von einzelnen dazu bestimmten Senatoren verfaßt, enthielten die an den Senat gerichteten Vorschläge, die verschiedenen Meinungen der Sprecher, die gefaßten Beschlüsse, die an den Senat eingelaufenen Sendschreiben fremder Fürsten oder der Statthalter und die darauf erfolgten Antworten. Die von Cäsar angeordnete Einrichtung bestand bis in die letzte Zeit des Kaisertums, während die Publikation der Acta schon von Augustus verboten wurde.