Anwerbeabkommen
Die folgenden Anwerbeabkommen von Gastarbeitern wurden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten geschlossen:
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien (1955)
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien (1960)
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland (1960)
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei (1961)
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko (1963)
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal (1964)
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tunesien (1965)
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien (1968)