Apodiktisches Urteil

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Ein Apodiktisches Urteil (apodiktisch von altgriech. apodeiktikos „unwiderleglich“, „beweiskräftig“) heißt in der Logik ein Urteil, welches nicht bloß aussagt, etwas sei so, sondern, es sei notwendig so, d. h. welches nicht bloß die Tatsache, daß es so ist, sondern zugleich die Erkenntnis des gesetzmäßigen Grundes, warum es so ist, aussprechen will.