Urteil (Logik)

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Ein Urteil besteht im Vergleichen zweier Begriffe und ist im Sinne der Logik der gedankliche Akt des Bejahens oder Verneinens. Das Urteilen ist der elementarste und wichtigste Prozeß des Denkens und das Vergleichen zweier Urteile die Voraussetzung zum Ziehen von Schlüssen. Die zum Schlußfolgern herangezogenen Urteile nennt man Prämissen.

Es existieren folgende Arten von Urteilen:

  1. Analytisches Urteil: Hier wird vom Subjekt durch Zergliederung der schon im Subjekt enthaltenen Aussagen bzw. mitgedachten Merkmale etwas ausgesagt. Beispiel: „Das Dreieck hat drei Seiten“.
  1. Disjunktive Urteile sind Urteile, die einander wechselseitig ausschließen und zugleich eine Einteilung begründen.
  1. Hypothetisches Urteil: Ein auf Hypothesen beruhendes Urteil.
  1. Identisches Urteil (oder auch Identitäts-Urteil): Ein Urteil, das ein und dasselbe bedeutet, oder mathematisch ausgedrückt: eine identische Gleichung (a = a).
  1. Synthetisches Urteil: Hier wird vom Subjekt etwas ausgesagt, das erst durch das Urteil selbst neu hinzukommt („Das Dreieck ist auf Papier gezeichnet“).[1]

Es gibt, je nach Gültigkeit und Erkenntniswert des Urteils, verschiedene Formen bzw. Modalitäten des Urteils: Problematische (fragliche), assertorische (schlechthin behauptende) und apodiktische (unumstößliche) Urteile.

Fußnoten

  1. Schopenhauer: „durch welches [Urteil] wir, ohne alle Erfahrung, und doch mit Gültigkeit für alle Erfahrung, unsere Begriffe bilden und vervollständigen.