Arbeitsertragssteuer

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Arbeitsertragssteuer war eine Ertragssteuer auf den Arbeitsertrag (Lohn, Gehalt, Honorar der freiberuflichen Tätigkeiten): Im Deutschen Reich wurde diese Steuer durch die Lohnsteuer im Rahmen der allgemeinen Einkommensteuer abgelöst.[1]

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 1, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1936