Archiater

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Archiater (von altgr. ἀρχιατρός archiatros, „Oberarzt“) war in der römischen Kaiserzeit seit Nero der Titel der kaiserlichen Leibärzte (archiatri palatini) und der sogenannten Staatsärzte (archiatri populares). Von den letzteren gab es in jeder größeren Stadt eine bestimmte, vom Staate besoldete Anzahl, denen die Verpflichtung oblag, Unterricht in Medizin zu erteilen, die jungen Kandidaten zu prüfen und die Praxis der ausgebildeten Ärzte zu kontrollieren. Mittellose Kranke mußten sie unentgeltlich behandeln. Aus Archiater ist das deutsche Wort Arzt entstanden.

Literatur

  • Rudolf Pohl: De Graecorum Medicis Publicis. (Dissertation in Latein), Berlin 1905 (Netzbuch)