Auflage
Auflage bezeichnet:
- Auflage (Jugendstrafrecht), ein Rechtsmittel des deutschen Jugendrechts
- Auflage (Justiz), ein Rechtsinstrument der Staatsanwaltschaft oder der Teil eines Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses
- Auflage (Ornament), in der Kunst das mit einer Matrize aufgedrückte oder als Einzelteil applizierte Relief als Verzierung
- Auflage (Publikation), im Buch- und Verlagswesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Druckmedien
- Auflage (Reproduktion), im Druckwesen die Gesamtheit der identischen Abzüge von einer Druckvorlage
- Auflage (Verwaltungsrecht), eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt
- Auflage (Zivilrecht), eine Anordnung bei einer Schenkung oder in einer letztwilligen Verfügung
Siehe auch:
- Wundauflage, ein Verbandmaterial