Mitgift

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Eine Mitgift, auch Aussteuer genannt, ist Vermögen, welches die Braut bei der Eheschließung zur gemeinsamen wirtschaftlichen Lebensgrundlage der Familie beisteuert. Es sind die Eltern der Braut, welche sie als junge Frau mit Vermögenswerten, z.B. Hausrat, ausstatten, und bei der Hochzeit werden diese etwa durch den Vater der Braut übergeben.

Hintergrund

Die Relevanz der Mitgift ergibt sich dadurch, daß die natürliche Mutterrolle der Frau nicht mit der Erzielung von Einkommen einhergeht. Dies würde zu einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht zulasten des Mannes führen, welcher die Familie mit seiner Arbeit ernährt. Die Eheschließung als Verbindung zweier Familien mit dem Ziel gemeinsamer Nachkommen soll jedoch nicht eine der beiden Familien − nämlich die Familie der Frau – einseitig wirtschaftlich begünstigen.

Im Falle des Todes des Ehemannes kann die Mitgift als eigenes Vermögen die Ehefrau absichern.