Bauerndienste

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Bauerndienste waren im Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert Dienstleistungen verschiedenster Art, zu denen die Bauern verpflichtet waren.

Es sind zu unterscheiden Dienstverpflichtungen in öffentlich-rechtlichen Interesse, wie Wege-, Brücken- und Burgenbau, Stellung von Fahrzeugen und Boten und die Frondienste, die sich aus der persönlichen Abhängigkeit eines großen Teils des Bauerntums von Grundherrschaften ergaben. Die bäuerliche Dienstverpflichtungen der ersten Art waren ursprünglich genau begrenzt und hinderten die persönlichen Freiheit in keiner Weise. Durch den im Spätmittelalter einsetzenden und in der Folgezeit immer stärker werdenden Erwerb der landesherrlichen Dienstleistungen im öffentlich-rechtlichen Interesse praktisch den Charakter von Frondiensten an und wurden durch das eindringende römische Recht zum Nachteil der Bauern dahin umgedeutet, so daß sie sehr bald wie die Frondienste praktisch ungemessen waren.[1]

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 1, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1936