Bede

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Bede (oder Bete, Beede; in niederdeutsch soviel wie „Bitte“, weiterhin „Gebot“, „Abgabe“; lat. petitio, precaria, tallia u. s. w.) war die im Mittelalter übliche Bezeichnung für die aus einer ursprünglich freiwilligen Unterstützung der Vögte, Grafen und Herren hervorgegangene älteste deutsche direkte Steuer, die kraft öffentlichen Rechts, nämlich kraft der gräflichen Gerichtsbarkeit von den Insassen der Gerichtsbezirke in früherer, und kraft der landesherrlichen Gewalt in späterer Zeit erhoben wurde und bis zu einem gewissen Grade als Heersteuer für die Übernahme der Landesverteidigung durch den Landesherrn anzusehen ist.

Die Bede, anfangs in Naturalien, später (überwiegend seit dem 13. Jahrhundert) in Geld entrichtet, ist eine Art Grund- und Gebäudesteuer und lastete auf den Gemeinden, die ihrerseits den ihnen auferlegten Betrag auf die bedepflichtigen Personen ihres Bezirks verteilten. Die ritterlichen Besitzungen waren vollständig, die geistlichen teilweise von der Bede befreit. Den Städten wurde eine gewisse Bevorzugung eingeräumt. In manchen Gebieten, insbesondere im Osten, ging die Bede den Landesherren schon frühzeitig verloren, während sie in anderen Teilen Deutschlands bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts hinein erhalten blieb.

Literatur

  • Karl Friedrich Eichhorn: Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte. Bd. 2, §. 306 (5. Aufl., Gött. 1843)
  • Karl Zeumer: Die deutschen Städtesteuern, insbesondere die städtischen Reichssteuern im 12. und 13. Jahrhundert. In: Gustav Schmoller: Forschungen, I, 2, Leipzig 1878
  • Georg Waitz: Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 8 (Kiel 1878), S. 394 fg.
  • A. Waas: Vogtei und Bede als Grundlagen des deutschen Territorialstaates. Berlin 1923