Befronung
Als Befronung (lat. in bannum missio) wurde im Mittelalter die Zwangsvollstreckung in Grundstücke bezeichnet, wenn der wegen Geldschuld Verklagte entweder ungehorsam ausblieb oder rechtskräftig verurteilt war und die Schuld auch nicht auf dem Weg der Pfändung von fahrender Habe oder von Forderungen einzutreiben war. Ursprünglich erfolgte die Beschlagnahme mit der Maßgabe, daß das Grundstück, wenn es der Schuldner nicht binnen Jahr und Tag auslöste, konfisziert wurde. Später erfolgte die Zwangsversteigerung. Die Befronung erfolgte in der Weise, daß der Fronbote auf dem Tor des Gehöfts ein Kreuz (die vrone) aufsteckte.
Neben dem Kreuz waren auch ein Strohwisch oder ein aufgesteckter Handschuh Wahrzeichen des auf das Grundstück gelegten Bannes.