Bundesgerichtshof

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist in der Bundesrepublik Deutschland der oberste Gerichtshof des Bundes im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sein Sitz ist gemäß § 123 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Karlsruhe.

Organisation

Der Bundesgerichtshof ist mit dem Präsidenten, Vorsitzenden Richtern und Richtern am BGH besetzt. Es sind Zivil- und Strafsenate gebildet und Ermittlungsrichter bestellt; außerdem bestehen Senate für Sondergebiete (zum Beispiel Anwaltssachen). Die Senate entscheiden in der Besetzung von fünf Richtern, in Strafsachen über Beschwerden in der Regel mit drei Richtern (§ 139 GVG). Ferner bestehen Große Senate für Zivilsachen und für Strafsachen sowie die Vereinigten Großen Senate (§ 132 GVG).

Zuständigkeit

Der BGH ist in Zivilsachen in erster Linie für die Revision zuständig (§ 133 GVG). In Strafsachen entscheidet er über Revisionen gegen die Urteile der Großen Strafkammer an (auch als Schwurgerichte) und der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug (§ 135 GVG). Die Großen Senate und die Vereinigten Großen Senate entscheiden zur Wahrung der Rechtseinheit bei beabsichtigter Abweichung eines Senats von der Entscheidung eines anderen oder auf Anrufung durch einen Senat in einer grundsätzlichen Rechtsfrage (§ 132 GVG).