Burgfrieden

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Der Burgfrieden (mhd. burcvride) war im Mittelalter der vertragliche Friede innerhalb der Erbengemeinschaft einer Burg, das heißt eine Verabredung unter adligen Stammverwandten, wodurch ein Bezirk um die Burg herum bestimmt wurde, der als zu ihr gehörig angesehen werden und wie diese selbst gemeinschaftlich bleiben sollte. Daneben bezeichnet der Begriff auch einen solchen Bezirk selbst; weiterhin den besonderen rechtlichen Schutz, unter welchem sich dieser Bezirk, ebenso wie die Burg selbst, befand. Die einzelnen vertraglichen Bestimmungen wurden entweder mündlich bewahrt oder in einer Urkunde schriftlich niedergelegt.

Die Strafen für den Burgfriedensbruch waren hart, weil sich der (Burg-)Herr selbst durch denselben beleidigt fühlte. So wurde bei Tätlichkeiten dem Übertreter die rechte Hand abgehauen; deshalb sah man häufig an den Wegen zu den Burgen und Schlössern Tafeln aufgestellt mit der Aufschrift „Burgfriede“ und Beil und Hand daneben gemalt. In späterer Zeit wurde die Störung der Ruhe in einer Burg oder in einem Residenzschloss lediglich nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bestraft.

Literatur

  • Felix Busson: Ritterlicher Ehrenschutz. Verlag Franz Pechel, Graz 1907.