Burghut

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Als Burghut wurde im Mittelalter das militärische und verwaltungstechnische Kommando über eine Burg im Auftrag des Burginhabers bezeichnet. Das zeitlich befristete Amt, anfangs häufig Ministerialen verliehen, ging oft in ein erbliches Lehen über. Der Burghutdienst war seit dem 12. Jahrhundert rechtlich genau geregelt; er entband den damit Belehnten – gegen die Verpflichtung zu permanenter Anwesenheit – von Heer- und Hoffahrt und erlaubte ihm, den Namen der Burg als Familiennamen zu führen. Zudem erhielt der burcman (castellanus) Lehnsgut außerhalb der Burg (castellanum beneficium, foedum castrense), später auch festen Sold. Als sich gegen Ende des Mittelalters die Wohnpflicht lockerte und der castellanus nur noch bei drohender Gefahr zum Dienst antrat, versuchte die Burgherrschaft diesen wenigstens dadurch in der Nähe zu halten, dass sie ihn statt durch Geldrente durch feste Behausung in der nächstgelegenen Stadt (Burggut, Freihaus) entlohnte.