Calumnia

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Der lateinische Begriff Calumnia bezeichnete im republikanischen Gesetz der alten Römer das Vergehen des Anklägers, welcher böswillig einen Unschuldigen verfolgt; oder im Zivilprozeß die schikanöse Erhebung einer Klage im Bewusstsein des Unrechts. Man glaubte früher, solche Schikanen durch einen bei Erhebung der Anklage oder der Klage zu leistenden Eid ausschließen zu können, den in Deutschland im Reichskammergerichtsprozess seit dem 16. Jahrhundert gebräuchlichen, aber bereits seit langer Zeit wieder abgeschafften, sogenannten Kalumnieneid (iuramentum calumniae).

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