DJ-Leistungsabzeichen

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DJ Leistungsabzeichen

Das DJ-Leistungsabzeichen wurde im Oktober 1935 – analog zum HJ-Leistungsabzeichen – als Leistungsabzeichen für das Jungvolk gestiftet.

Erläuterung

Es konnte von zwölfjährigen Pimpfen erworben werden. Falls man die Prüfung nicht bestand, war eine Wiederholung im nächsten Jahr möglich. Es waren folgende Leistungen zu erbringen: 60-Meter-Lauf in 11 Sekunden, Weitsprung 3 m, Schlagballweitwurf 30 m, Bodenrollen zweimal vorwärts, zweimal rückwärts, 100 m Schwimmen in 3,5 Minuten oder 1.000-Meter-Lauf unter 5,5 Minuten.

Ferner waren die Teilnahme an einem Geländespiel, eine Tagesfahrt von 15 km ohne Gepäck und bestimmte Ergebnisse beim Luftgewehrschießen erforderlich. Außerdem war der Lebenslauf des Führers schriftlich zu schildern.

Obwohl es nicht leicht war alle diese verschiedenen Aufgaben zu erfüllen, wurde das DJ-L bis 1943 ca. 153.000 Mal verliehen.

Pimpfe wurden nach Absolvierung des Jungzuges 1, also mit 14 Jahren, in die Hitler-Jugend überwiesen. Lediglich die Jungen, die inzwischen Führer geworden waren, konnten weiter im Jungvolk bleiben. Sie konnten dann auch hier Abzeichen erwerben und Lehrgänge mitmachen, die erst für Jungen ab 15 Jahren erlaubt waren.

Bekannte Leistungsabzeichenträger

Siehe auch