Deutsch-Polnischer Nachbarschaftsvertrag
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Der Deutsch-Polnische Nachbarschaftsvertrag ergänzte den im Herbst 1990 ausgehandelten Deutsch-Polnischen Grenzvertrag, der eine Vorbedingung für den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland seitens der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges war. Beide Verträge wurden Ende 1991 von den Parlamenten ratifiziert [1] und postulierten völkerrechtswidrig, Ostdeutschland unterfalle weiterhin dem „polnischen Bereich“.
Verweise
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Grenzvertrags und des Nachbarschaftsvertrags (BGBl. II 1992 S. 118)