Diebesdaumen
Als Diebesdaumen wurde in früherer Zeit der abgeschnittene Daumen eines hingerichteten Diebes bezeichnet, der im Volksaberglauben eine Rolle spielte. Alles, was von einem Hingerichteten herrührte, galt als glückbringend; ein Fingerglied oder ein anderes Knöchelchen eines armen Sünders, im Geldbeutel aufbewahrt, sollte demnach das Geld mehren und den Beutel nie leer werden lassen, ebenso vor Ungeziefer bewahren und, unter der Hausschwelle vergraben, beständigen Haussegen schaffen. Als für letzteres besonders wirksam galt vor allem ein Daumen eines gehängten Diebes, der auch, neben oder unter die Waren gelegt, dem Kaufmann Glück bringen sollte.
Das Abschneiden des Daumens eines Hingerichteten und der Handel mit derlei Aberglaubensobjekten überhaupt, sowie auch deren Besitz, war aber von offizieller Seite ausdrücklich verboten.
Literatur
- Jacob Döpler: Theatrum Poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz derer Leibes und Lebens-Straffen, Seite 987. Sondershausen 1693
Verweise
- Heimatgeschichten: Der Diebesdaumen (aus: Leipziger Volkszeitung, Teil Eilenburg vom 4.7.2002)
- Heimatgeschichten / Sagen: Der Diebesdaumen