Diskussion:Absolutismus

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Deutschland besaß in seiner Geschichte traditionell kaum staatsabsolutistische Regierungsformen, mit Ausnahme des Gebietes der ehemaligen DDR, wo ebenfalls ein ausgeprägter Staatsabsolutismus herrschte.

War denn das Dritte Reich kein Staatsabsolutismus? Wieviel größer können die Befugnisse eines Staates denn noch sein? --Euergetes 00:22, 16. Jun. 2011 (CEST)

Ein wesentlicher Punkt ist die Zentralisation des Staatsapparates. Das nationalsozialistische Deutschland war aber nicht zentralistisch (die einzelnen Gaue hatten im Staatssystem durchaus Einfluß). Es war allerdings viel auf den Führer und die nationalsozialistische Bewegung/Partei ausgerichtet, was aber kein Staatsabsolutismus ist. Im privaten, wirtschaftlichen Leben hatten die Leute sehr viele Freiheiten (den Krieg nicht mitgezählt, der zählt bei allen Staaten unter Notstandssituation). --Thore 00:35, 16. Jun. 2011 (CEST)
Oder anders gesagt: Wenn ein Staat sich vom Liberalismus trennt, ist er deshalb nicht immer gleich als staatsabsolutistisch einzustufen. --Thore 00:41, 16. Jun. 2011 (CEST)
Das ist richtig. Aber de facto war die Staatsgewalt im Nationalsozialismus wesentlich präsenter als im Absolutismus des 17. und 18. Jahrhunderts. Der Monarch hat ja vielleicht vieles tun können, aber Einfluss auf das Privatleben der Untertanen hatte er eigentlich nicht. Die Mechanismen waren damals natürlich auch noch nicht die eines modernen Staates. --Euergetes 00:46, 16. Jun. 2011 (CEST)

Jetzt verwechselst Du gerade Monarchistischen Absolutismus mit Staatsabsolutismus. Im ersteren ist das ganze Staats/Regierungssystem (aber nicht das Privatleben der Untertanen) auf den Monarchen ausgerichtet, im zweiten Fall alles auf eine zentrale Staatsgewalt (in der DDR z.B. der konzentrierte Parteiapparat in Berlin; in der Sowjetunion Moskau usw.). --Thore 00:55, 16. Jun. 2011 (CEST)

Beides schließt sich ja nicht aus, sondern bedingt oftmals einander, wie in dem Artikel ausgeführt wird. Das französische Empire war zweifellos ein Monarchistischer Absolutismus, zweifellos aber auch ein Staatsabsolutismus. Ein Monarch braucht im Übrigen auch einen starken Staatsapparat, der seine Weisungen überhaupt durchführen kann. Hitler brauchte ja auch entsprechende Durchsetzungsmittel, um beispielsweise von Berlin aus auch in München oder Königsberg seine Weisungen exekutieren zu lassen. --Euergetes 16:59, 16. Jun. 2011 (CEST)

Das ist richtig. Aber dennoch war z.B. das Frankreich der 30er Jahre (auch noch das heutige Frankreich) viel zentralstaatlicher ausgerichtet als das Deutsche Reich jener Zeit, und mindestens genauso war das bei der Sowjetunion der Fall. Und zwar in einem Maße, daß man diese Staatsysteme wohl als staatsabsolutistisch bezeichnen kann. Auf der anderen Seite waren z.B. die VSA nie staatsabsolutistisch (dafür aber erz-plutokratisch). Das Deutsche Reich (auch ab 1933) lag wohl irgendwo dazwischen, war aber noch nicht staatsabsolutistisch. --Thore 20:12, 16. Jun. 2011 (CEST)

Was unterscheidet dann aber in deiner Definition den Staatsabsolutismus begrifflich noch vom Staatszentralismus? --Euergetes 23:29, 16. Jun. 2011 (CEST)

Nicht sehr viel (steht ja auch im Artikel so unter dem Abschnitt „19. Jahrhundert“). Ein kleiner Unterschied ist vielleicht, daß Staatszentralismus nur das rein technische eines Staatssystems bezeichnet, während im Begriff Staatsabsolutismus noch etwas Ideologisches enthalten ist (jedoch nicht die Hauptsache ausmacht). Als Beispiel für Staatszentralismus ohne Staatsabsolutismus könnte man vielleicht Belgien bezeichnen, daß als Kunststaat zwar sehr zentral auf Brüssel ausgerichtet ist, wobei sich aber (von jeher) nur wenige „Belgier“ damit identifizieren. Im Gegensatz dazu verfügt Frankreich über eine grundsätzliche, traditionell verankerte, auf Paris ausgerichtete Zentralisation (ebenso wie Rußland-Moskau) - relativ unabhängig davon, welches Staatssystem dort gerade etabliert war. --Thore 19:50, 17. Jun. 2011 (CEST)

des ersten und auch des dritten Napoleon

Das klingt eigenartig, sollte man das ändern? Gruß, --Karl Herrmann 19:01, 5. Hornung (Februar) 2013 (CET)

Hab's geändert. --Thore 19:08, 5. Hornung (Februar) 2013 (CET)
Wobei: Sagt man beim Genitiv eigentlich Napoleons des Ersten oder Napoleon des Ersten? Ich meine ja, das letztere ist der Fall, sieht aber im Text immer etwas schlecht aus, weil dann in der üblichen Schreibweise trotzdem nur Napoleon I. dasteht. vielleicht schrieb ich damals deswegen auch „des ersten und des dritten Napoleon“. --Thore 19:18, 5. Hornung (Februar) 2013 (CET)

Die Schreibweise im Genitiv „Napoleons I.“ ist korrekt, auch wenn man „des“ nicht mitschreibt (auch z.B. Kaiser Wilhelms II. etc.). Gruß, --Karl Herrmann 21:05, 5. Hornung (Februar) 2013 (CET)