Diskussion:Bismarcks Erben

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Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich das Deutsche Reich noch immer im Kriegszustand. Um die völkerrechtlich notwendige Reorganisation des Kaiserreiches und die Aufbauphase nach dem Schluss des Friedensvertrags mit den Alliierten auch von Seiten des Deutschen Volkes gestalten zu können, kümmern sich seit Jahren hunderte Geburtsdeutsche unbemerkt im Hintergrund darum, durch Aufklärung und im Aufbau von Infrastruktur die notwendigen Voraussetzungen für Übergang und Neuaufbau in der Verwaltung des Reichs zu schaffen.

Diesbezüglich gaben Bismarcks Erben folgende Erklärung ab:


Die Lage der deutschen Nation:

In unserer Eigenschaft als gesetzliche Deutsche erklären wir an unsere deutschen Brüder und Schwestern, was wir geprüft und für wahr erkannt haben:


Handlungsunfähiger Staat:

Der deutsche Staat ist mangels verfassungsmäßiger Organe seit November 1918 handlungsunfähig. Der Gesamtstaat, verfasster Bundesstaat und anerkanntes Völkerrechtssubjekt ist das Deutsche Reich mit seiner Verfassung vom 16. April 1871 im Gebietsstand vom 27. Juli 1914 und Rechtsstand vom 27. Oktober 1918.


Stillstand der Rechtspflege und Verlust der Handlungsfähigkeit:

Im Zuge der sog. Novemberrevolution 1918 kam durch gewaltsamen Umsturz der Staatsgewalt die Rechtspflege zum Erliegen. Die staatliche Handlungsfähigkeit ging mit verfassungswidriger Beseitigung der Könige und Fürsten der Bundesstaaten des Deutschen Reiches und durch Exilierung des deutschen Staatsoberhauptes verloren. Letzter gültiger Rechtsstand im Deutschen Reich ist der 27. Oktober 1918, 24 Uhr. Alle nach diesem Zeitpunkt ergangenen Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Verträge und Vereinbarungen sind illegal und besitzen für gesetzliche Deutsche keine Rechtsgültigkeit.

Andauernder Kriegszustand:

Der am 31. Juli 1914 erklärte Kriegszustand gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung wurde zu keiner Zeit auf dem verfassungsmäßigen Weg legitim wieder aufgehoben. Der erste Weltkrieg wurde nie beendet und das handlungsunfähige Deutsche Reich befindet sich daher bis auf den heutigen Tag im Kriegszustand.


Andauernder Belagerungszustand:

Die Erklärung des Kriegszustandes zieht gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung das preußische Gesetz über den Belagerungszustand nach sich. Dadurch wurde im Deutschen Reich eine Militärverwaltung eingerichtet. Die Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden der Bundesstaaten, wie auch das Militär, stehen unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers. Auf Grund des Belagerungszustandes sind u.a. folgende Artikel der Landesverfassungen außer Kraft gesetzt: Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Meinungsfreiheit, Sondergerichte, Sonderstrafrecht. Auf Grund des Belagerungszustandes sind zudem zahlreiche Sonderregelungen erlassen, wie das Kündigungsverbot von Wohnungen oder das Verbot des Waffentragens und -verkaufs. Der Belagerungszustand wird durch Beendigung des Kriegszustandes aufgehoben. Da dieser noch in Kraft ist, befindet sich das Deutsche Reich bis zum heutigen Tag auch im Belagerungszustand.

Rechtmäßiges deutsches Staatsoberhaupt:

Verfassungsmäßiges Staatsoberhaupt, völkerrechtlicher Vertreter aller Deutschen und Oberbefehlshaber über das im Kriegszustand befindliche Deutsche Reich ist das Präsidium des Bundes mit dem Namen deutscher Kaiser. Dieses Amt steht rechtmäßig Seiner Königlichen Hoheit Georg Friedrich von Preußen als Chef des Hauses Hohenzollern zu.

Allein der deutsche Kaiser ist zur Beendigung des Kriegs- und Belagerungszustandes berechtigt. Hohenzollern.png

Habe das erstmal hier abgelegt, da es viel zu weit vom Artikelthema abschweift und in entsprechende hier schon vorhandene Artikel gehört bzw. dort schon enthalten ist. Dafür können dann entsprechende interne Verweise im Text erstellt werden, z.B. nach Novemberrevolte, deutsche Nation, Wilhelm I. usw. --Thore (Diskussion) 18:50, 16. Brachet (Juni) 2020 (UTC)

Oder halt externer Verweis unter dem Abschnitt Verweise auf die obige Textquelle. Eine komplette Spiegelung sollte i.d.R. nicht erfolgen. --Thore (Diskussion) 18:54, 16. Brachet (Juni) 2020 (UTC)

Diese Thematik beinhaltet Sachverhalte des Vaterländischen Hilfsdienstes welche innerhalb der Seite Bismarcks Erben aufgeführt wird, da dieser zu selbigen gehört.
Daher erachte ich es als notwendig, dass dieser Sachverhalt auch klar erkennbar dargestellt wird und der VHD direkt bei BE hinterlegt ist.
Hoffe diesbezüglich NICHT, dass hier ein ähnliches Zensurverhalten einsetzt, wie bei Zionpedia --M.K.Barbarossa (Diskussion) 20:25, 21. Brachet (Juni) 2020 (UTC)

Das hat nichts mit Zensur zu tun, sondern mit enzyklopädischer Arbeit und Gestaltung. Wie gesagt, alles oben Angeführte schweift weit vom Kernthema ab und findet sich thematisch längst hier in den entsprechenden Artikeln dazu. Der Leser soll hier in halbwegs übersichtlich Form über „Bismarcks Erben“ informiert werden, nicht aber über sämtliche weltanschauliche Fragen der Welt. Zudem ist der Text nur eine Kopie der dortigen Netzseite. Metapedia ist aber im wesentlichen kein Text-Archiv, sondern ein Lexikon mit eigenständigen Artikeln, die möglichst nicht mit überlangen Quellentexten aufzublähen sind. Ansonsten gilt hier allerdings die die eine selbe Regel wie in allen Netzprojekten mit Administratoren: Die Hinweise der Administratoren sind zu beachten. --Thore (Diskussion) 21:41, 21. Brachet (Juni) 2020 (UTC)