Diskussion:Bismarcksche Reichsverfassung
Einklang mit dem Völkerrecht
Zur völkerrechtlichen Rechtfertigung der 1871er Verfassung kann man den Paragraphen 43 der Haager Landkriegsordnung anführen, nicht wahr? Denn dort steht doch im „Dritten Abschnitt“:«Art. 43 (Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung)
Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.»
Reichstreuer Gruß --Weserbuerger 12:58, 12. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)
Kommt drauf an, wie man die Versailler Schande einordnet. Als legitime und souveräne Willensäußerung des deutschen Volkes oder als Erpressung. Gruß Rauhreif 13:02, 12. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)
Für die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung der Weimarer Republik kandidierten meines Erachtens überwiegend verjudete, reichsfeindliche Novemberverbrecher. Dadurch war die Reichswahl vom 19. Januar 1919 doch weitgehend für den A...! Zudem durften die Reichsdeutschen der infolge Versailler Diktat amputierten Reichsgebiete gar nicht mitwählen. --Weserbuerger 13:38, 12. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)
Ich denke auch, daß das hier die letztgültige Verfassung ist. Der Führer hatte daran bloß nicht gerüttelt, damit nicht noch der liebe Kaiser aus Holland zurückkommt und hat deshalb lieber die Hälfte der Novemberverfassung genommen. Denn immerhin ist in unserer Verfassung bis heute die Monarchie verankert. Wilhelm Zwo hätte uns damals aber gerade noch gefehlt! Gruß Rauhreif 13:45, 12. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)
Hätte es Kaiser Wilhelm I. noch gegeben, hätte der Führer vielleicht eine Rehabilitierung des preußischen Monarchen erwogen!? Na, ja; das ist nur so ein Gedankenspiel ... --Weserbuerger 15:46, 12. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)
Ich muß leider wieder mit einer Judensache kommen: 1869 erfolgte unter Bismarck die vollständige Judenemanzipation im Norddeutschen Bund, die galt dann einfach ab 1871 auch für das ganze Kleindeutschland. Aufgrund dieser Verfassung stand das jüdische Gesetz, getarnt als Grundlage einer vermeintlichen Konfession, unter dem Schutz des Staates. Theodor Fritsch konnte deshalb verfolgt werden, weil er diese Konfession beleidigt haben soll, er hat aber nur über eine abstammungsmäßige Gemeinschaft bzw. ihr Gesetz aufgeklärt nicht mehr aber auch nicht weniger. Mit der Verfassung von 1848 ist es so, daß sie die gleichen bürgerlichen Rechte gewährt unabhängig von der Konfession. Im Klartext heißt das, daß ein ungetaufter Jude dieselben Rechte bekommen sollte wie ein einheimischer Deutscher. Der entsprechende Programmpunkt der NSDAP bedeutet im Gegensatz dazu im Klartext, daß ein getaufter Jude auch kein Volksgenosse sein kann, also nicht am politischen Leben der deutschen Nation teilnehmen darf, weil kein Jude Volksgenosse sein kann. Stöcker ist im übrigen auch nicht der geistige Vater der Nationalsozialisten, weil das Gegenstück zu Jude für ihn noch Christ war, während frei nach Schönerer, der das demnach viel eher ist als Stöcker, das Gegenstück zu Jude Deutscher ist bzw. je nach Land eben Franzose, Engländer, Russe etc. Somit taugen beide Verfassungen nicht, um sich darauf zu berufen. Aber man sollte sich auch nicht dafür zu schade sein, sich selbst auf die guten Sachen des GGs zu berufen. Also z.B. darauf, daß eine Zensur nicht stattfindet, auch wenn das durch ein einfaches Gesetz gleich wieder aufgehoben wird und in der realexistierenden BRD nicht stattfindet. Dann geht es bei der Frauenemanzipation auch nur darum meiner Meinung nach, daß eine Ausnahmegesetzgebung unmöglich gemacht wird. In der Sigilla Veri ist das z.B. ein Argument das angeführt wird. Wenn die Frauen ein eigenes Recht haben, dann kann man ein solches Recht auch für Juden, Polen etc. einführen. Mit dem GG ist dann praktisch eine Rückgängigmachung der Judenemanziapation unmöglich gemacht geworden. Am Ende geht es bei allen anderen Minderheiten die nach 1945 in die BRD reingelassen worden sind, meiner Meinung nach auch nur darum, daß die Juden genau das erreichen wollten. Das ist der Idealzustand für sie, ein Land in dem es nur noch Minderheiten gibt und in dem sie deshalb nicht mehr unter Fremdenrecht gestellt werden können, weil kein Volk mehr darin das Recht für sich beanspruchen kann alleiniger Herr im Lande zu sein und dementsprechend die anderen Völker zu beherrschen bzw. sie wieder nach Hause schicken zu können oder des Landes verweisen zu können. Die Einführung der Judenemanzipation ist seit Lessing propagiert worden, Hardenbergs Judenedikt von 1812 war ein Etappensieg für sie und ihre Helfer. Johann Smidt hat sie dann wieder zurückgeworfen auf ihrem Weg, die Niederschlagung der Revolution von 1848 dann auch, an der Bismarck mitgewirkt hatte. Unter ihm kam es dann aber über 20 Jahre später zum entscheidenden Durchbruch. 1919 fand dann der endgültige Sieg statt. Ab 1933 fand dann die Rückgängigmachung der Judenemanzipation auf einen Schlag statt durch neue Gesetze und Verordnungen, genauso wie die Judenemanzipation auch eingeführt worden ist, aber eben nicht über Jahrzehnte hinweg sondern viel schneller auf einmal. Ich glaube wirklich, daß das der wesentliche Punkt ist bei der Verfassungsfrage und auch immer war, nur darum ging es. Dann taugten von den preußischen Monarchen tatsächlich nur Friedrich II. der Große und Wilhelm I. etwas. -- Roon 17:03, 12. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)
Das Versailler Diktat ist uns natürlich abgepresst worden, nicht zuletzt auch durch die Aufrechterhaltung der Hungerblockade. --Roon 17:05, 12. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)
Also ohne Zweifel ist die 1871er die gültige deutsche Verfassung. Ich denke schon, daß man das mit der HLKO argumentieren kann. Das ist ja das Schöne in diesem wunderbaren Land: Weil sie uns diese wunderbare parlamentarische Demokratie aufgezwungen haben wird ja im GG noch auf die „Weimarer Verfassung“ verwiesen. Das reicht im Prinzip als Information zur Fremdherrschaft.--Schakal 17:32, 12. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)