Diskussion:Doppelte Staatsbürgerschaft

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Deshalb ist der jetzige Papst nicht mehr deutscher (Staatsbürger) sondern Bürger des Vatikanstaates. --Ariovist 14:03, 21. Jan. 2010 (CET)

Dennoch ist er Reichsbürger. Gruß --Rauhreif 14:06, 21. Jan. 2010 (CET)

Naja – Deutscher ist ja jeder, der deutsche Eltern hat, somit ist der Papst immer noch Deutscher. Nur eben kein Staatsbürger der BRD mehr. Conservator 15:58, 21. Jan. 2010 (CET)

Weshalb ich auch keine Probleme mit mehrfachen Staatsbürgerschaften habe (es gibt nur juristische). Staat und Nation sind ja nicht gleichzusetzen. --DasGewisseEtwas 16:33, 21. Jan. 2010 (CET)

doppelte Staatsbürgerschaft

Einen Doppelpaß, also von zwei Ländern haben derzeit nur Angehörige aus Israel, VSA, EUnion;

Kinder in der BRD mit türkischen Eltern müssen mit 23 Jahre entscheiden, ob sie türkischen od. deutschen Paß wollen.

Die Probleme mit doppeltem Paß sind mannigfaltig, auch außerhalb des juristischen Bereichs. Manches was einem Türken erlaubt ist, ist von der BRD-Justiz verboten und umgekehrt. Die EU-Vorschriften (Auslandsreisen, Geldtransfer etc.) gelten logischerweise nur hier. Wer zwei Pässe bzw. Staatsbürgerschaften hat, kann sich dann immer aussuchen, welche Gesetze er befolgen will und wann er will. Es geht dabei z. B. auch um Schulpflicht, Militärdienst, Steuerzahlungen, Rentenempfang.

Das führt dann zu einer extremen Benachteiligung von "normalen" Deutschen.

[Nachgetragene Signatur: Ariovist, 3. Nov. 2013, 15.48h]


(die Bundesrepublik und Verwaltungszonen in Teildeutschland sind kein Staat, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Da hat wohl einer die existente "BRD-Finanzagentur GmbH", welche mit diesem Themenbereich nichts zu tun hat mit der BRD-Regierung verwechselt, deshalb gelöscht.--Ariovist 19:59, 3. Nebelung (November) 2013 (CET)