Diskussion:Feindstaatenklauseln

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Deutschlandvertrag?

Im letzten Absatz heißt es wie folgt: «... . Mangels eines Friedensvertrags, mangels der Beendigung des sogenannten Deutschlandsvertrags, seiner Zusatzverträge und mangels einer ...» Was für ein Deutschlandvertrag ist hier gemeint? --Weserbuerger 16:30, 1. Launing (April) 2012 (CEST)

Der Deutschlandvertrag der im Zuge des gescheiterten EVG-Vertrages abgeschlossen wurde. Gruß Rauhreif 16:40, 1. Launing (April) 2012 (CEST)

„Hierunter fallen vor allem die Nationen Deutschland und Japan. Es ist bei der Anwendung der Feindstaatenklausel gleichgültig, ob die Aggressionspolitik von staatlichen Organen des Deutschen Reiches oder von Organen der Bundesrepublik Deutschland ausgeht“.

Das wage ich stark zu bezweifeln. Diese Gleichsetzung des DR mit der BRD ist doch völliger Unfug. Das haben die Sowjets vielleicht so gesehen, aber die BRD ist Mitglied im Feindstaatenbund gegen das DR und somit eben eine OMF-Feindstaatenorganisation auf deutschem Boden gegen das DR. Der schwachsinnige Kommentar auf paukenschlag ist auch gruselig. Der einzige, auch logische Grund ist, daß BRD-Politiker sich verselbständigt haben und keinerlei Verantwortung für das DR übernehmen wollen, weil es alles Arschlöcher und Verräter sind, gedeckt durch die Westmächte (Berlinübereinkommen), was durch die Weigerung Kohl/Genscher zustandekam, die die Verantwortung für Deutschland als Ganzes abgelehnt haben. Man sollte das als das erkennen, was es ist: Ein Reichsvernichtungsregime (Horst Mahler). Gruß--Schakal 14:03, 30. Nebelung (November) 2012 (CET)

Sehe ich auch wie Du. Das hat das gewisse Etwas im Juni 2010 hinzugefügt: [1] Gruß Rauhreif 14:08, 30. Nebelung (November) 2012 (CET)