Diskussion:Grundlagenvertrag zur Regelung der beiderseitigen Beziehungen zwischen der BRD und der DDR

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Was ist denn der Unterschied zwischen einer Staatsgrenze und einer staatsrechtlichen Grenze? Gruß Rauhreif 13:42, 3. Ernting (August) 2013 (CEST)

Das dürfte wieder die übliche Rabulistik der BRD-Juristen sein, damit kannten und kennen die sich ja bestens aus. Ist eine ähnliche Formulierung wie im angeblichen Grenzvertrag mit unseren polnischen Freunden, wo die „faktisch bestehende Grenze“ bestätigt, aber nicht anerkannt wurde (bzw. werden konnte). Ist eine Verneigung vor den Siegermächten und die Unterwerfung unter die faktischen Gegebenheiten.Gruß--Schakal 16:14, 3. Ernting (August) 2013 (CEST)