Diskussion:Hochverrat/Archiv/2011

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Ein ganz wesentlicher Gedanke, den ich mir kopiert habe:

"Rechtsgrundsatz Ein freies Land charakterisiert sich dadurch, dass die einzelnen Bürger im Rahmen des eigenen Lebens selbst verfügen können. Grundrechte wie freie Meinungsäusserung, Bildung, Privateigentum und Reisefreiheit müssen unentgeltlich vorhanden sein und sind nicht verhandelbar. Das freie Waffenrecht gewährleistet, dass diese Grundrechte nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität vorhanden sind."

Das freie Waffenrecht ist Grundvoraussetzung für jedes freie Staatswesen, wo das Volk tatsächlich der Souverän ist. Natürlich gilt das freie Waffenrecht nur für das Volk und nicht etwa für Okupanten. Es gibt keinen einzigen Grund, gegen eine allgemeine freie Volksbewaffnung zu sein. Frei bedeutet dabei auch nach oben unbegrenzt. Eine freie Bewaffnung ist ein Naturrecht und auch eine Faust kann tödlich sein. Eine Faust kann man wegen ihrer Gefährlichkeit auch nicht verbieten.

Mit diesem einfachen Hintergrund kann man sofort sehen, ob etwa neue Verfassungen, an denen z.B. von Mitgliedern eines "Volks-Reichstags" gearbeitet wird, vom Feind diktiert sind oder es sich um echte Deutsche handelt. Das freie Waffenrecht muß sogar der erste Artikel in einer echten Verfassung sein. Nur dann darf der Verfassungsinhalt vom Volk akzeptiert werden.Revisionist 05:01, 27. Aug. 2011 (CEST)

Ich denke, daß dieses Recht ja vom Volk delegiert werden kann auf z.B. eine Wehrpflichtsarmee. Das ist ja nichts weiter als Volk unter Waffen. Es ist wohl kaum ein Zufall, daß die Wehrpflicht vom BRD-Regime abgeschafft wurde und stattdessen eine Söldnerarmee installiert wird. Gruß Rauhreif 13:45, 27. Aug. 2011 (CEST)

Eine Wehrpflichtsarmee hat nichts mit dem freien Waffenrecht zu tun. Das Selbstverteidigungsrecht kann wohl nur eine Herde von Eseln delegieren. Es kommt nämlich darauf an, ob die "Regierung" gegen die Volksinteressen verstoßen kann oder nicht. Nur wenn das Volk die Macht in der Hand hat, also seinen geladenen Karabiner, wird die Regierung bemüht sein, zum Wohle des Volkes zu agieren. Ansonsten kommt genau die Situation heraus wie wir sie in der Bunzelrepublick haben, eine ausbeutende Tyrannei. GG Art. 20 gewährt zwar das Recht auf Widerstand, aber womit denn? Die Regierung (der Volksdiener !) hat die Waffen und kann mit z.B. Mikrowellenwaffen 100000 Menschen dorthin dirigieren wo sie es will. Sie kann dieselbe Menge zwingen, sich ihre eigenen Gräber nur mit den Händen zu schaufeln! Dann wird eben nur mit brennendem Schmerz bei den Unwilligen nachgeholfen. Vom Einzelnen brauchen wir schon gar nicht reden, welcher durch blanken Rechtsbruch vom SEK einfach überwältigt werden kann. Das sähe ganz anders aus, wenn ein Haus oder die ganze Straße bewaffnet wäre!Revisionist 18:52, 27. Aug. 2011 (CEST)

Das klingt logisch. Es ist ja kein Zufall, daß mit der Abschaffung der Wehrpflicht geplant ist, daß niemand mehr eine Waffe bedienen kann. Solche Fähigkeiten könnten der BRD und ihrem Vernichtungsziel am deutschen Volk ja mal gefährlich werden. Gruß Rauhreif 19:31, 27. Aug. 2011 (CEST)