Diskussion:Nürnberger Ärzteprozeß

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Sollte parallel zu Nürnberger Tribunal besser Nürnberger Ärztetribunal lauten. --Thore (Diskussion) 22:49, 5. Hartung (Januar) 2020 (UTC)

Würde ich nicht umbenennen. Diverse andere Prozesse (siehe Kasten am Ende des Artikels) werden auch Prozeß genannt. Wenn man nur das Nürnberger Tribunal so nennt, hebt es sich auch von den ganzen anderen Prozessen besser ab, die jeweils spezielle Bezeichnungen tragen (X-Prozeß, Y-Prozeß), während die Bezeichnung des Nürnberger Tribunals ja offiziell „Hauptkriegsverbrecher“-Prozeß wäre – ein Begriff, der richtigerweise wegen seiner Lügenhaftigkeit vermieden wird. --W. Kulturkampf (Diskussion) 23:22, 5. Hartung (Januar) 2020 (UTC)

Naja, ich würde das aber tatsächlich begrüßen, wenn man diese ganzen anderen sogenannten Prozesse sämtlich in Tribunal umbenennen würde (also z.B. dann: Krakauer Auschwitztribunal, Erstes Frankfurter Auschwitztribunal usw.). Dem Ersteller der Kasten-Vorlage am Ende des Artikels war ja offenbar auch bereits nicht wohl bei der derzeitigen Wortwahl, da er dort das Wort Prozeß immer in Anführungszeichen gesetzt hat (während die eigentlichen Artikel jedoch darauf verzichten). --Thore (Diskussion) 16:01, 6. Hartung (Januar) 2020 (UTC)