Diskussion:Nationale Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland
Immobilien, die beschlagnahmt wurden sollte man gesondert aufführen, denn die stehen ja nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung. — --Wehrkraftverstaerker 22:25, 24. Ernting (August) 2015 (CEST)
- Gute Idee, jedoch wird beispielsweise bei dem Objekt „Oberprex 47“ der Rechtsweg bestritten. MkG --Widerstandberlinnord 22:36, 24. Ernting (August) 2015 (CEST)
- Dann eben beschlagnahmte und vor Beschlagnahmung stehende Immobilien, letztere extra gekennzeichnet. — --Wehrkraftverstaerker 22:40, 24. Ernting (August) 2015 (CEST)