Diskussion:Neonazi

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"NEONAZI" IST BELEIDIGUNG

Landgericht Heidelberg verurteilt Antifaschisten

In den vergangenen beiden Wochen waren an der Gießener Universität mehrfach anonyme Flugblätter mit verleumderischen Inhalt gegen den Politikstudenten und derzeitigen Sprecher der Gießener Burschenschaft Dresdensia-Rugia Matthias Müller verteilt worden. Ähnliches war dem Burschenschafter Matthias Müller bereits im letzten Jahr während seiner Studienzeit an der Universität Heidelberg widerfahren, weshalb die damalige Verleumdungskampagne in der letzten Woche eine juristische Auseinandersetzung nach sich zog. Das Landgericht Heidelberg hat in einem Berufungsprozeß am Donnerstag, dem 30. 11. 2006 einen Aktivisten der Heidelberger Antifa-Szene wegen Beleidigung und Verletzung des Kunsturhebergesetzes verurteilt, weil er unseren Bundesbruder und derzeitigen Sprecher Matthias Müller auf öffentlichen Plakaten als "Neonazi" verleumdet hatte. Das Gericht hat festgestellt, daß es dem Täter Florian Eisheuer ausschließlich um die Diffamierung der Person des Burschenschafters ging, die durch keinerlei Gesichtspunkte gerechtfertigt sei. Ein Informationsbedürfnis oder ein Bestreben zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe es nicht gegeben. Hintergrund ist ein Portrait-Plakat vom Juni 2005, das Matthias Müller in Großformat abbildete, seine Studienfächer und die von ihm belegten Seminare öffentlich machte und mit der Überschrift "Achtung Neonazi" als Person an den öffentlichen Pranger stellen wollte. Mindestens 60 solcher Plakate waren damals vor der Heidelberger Universität verklebt worden. Auf ähnlicher Ebene wie der Täter bewegte sich im Prozeß auch die Verteidigung, die sich über die Dauer von mehr als drei Stunden bemühte, den Geschädigten politisch zu verunglimpfen. Die Fragen des Anwalts hatten bisweilen so wenig mit der Aufklärung des Sachverhaltes zu tun, daß er immer wieder vom Gericht auf die Einhaltung der Vorschriften der StPO hingewiesen werden mußte. Matthias Müller war als Nebenkläger durch unseren Verbandsbruder Dr. Björn Clemens vertreten worden, der mit seiner versierten Prozeßvertretung maßgeblich zu diesem Erfolg beitrug. Er erreichte, daß der Angeklagte anders als in der ersten Instanz auch wegen der Beleidigung verurteilt wurde (das Amtsgericht hatte im Januar 2006 den Angeklagten nur wegen der Verletzung des KunstUrHG schuldig gesprochen). Zusätzlich erwirkte er die Verurteilung zu einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten, deren Höhe von einem Zivilgericht noch festgesetzt werden muß.

Das Urteil des Heidelberger Landgerichts (Aktenzeichen: 4 Ns 15 Js 14066/05) ist als großer und wegweisender Erfolg zu werten, weil damit der anhaltenden Verleumdung von Andersdenkenden nun juristische Grenzen gesetzt wurden. Endlich einmal ist gerichtlich klargestellt, daß der Versuch durch den substanzlosen Kampfbegriff „Neonazi“ die politische Arbeit Anderer zu beschmutzen, nicht nur illegitim ist, sondern schlicht und einfach kriminell!

Quelle: http://www.burschenschaftliche-gemeinschaft.de/Antifa-Prozess.pdf Gießen, den 04.12.2006

Nationalsozialismus

Also wo ist denn eigentlich der "Unterschied zwischen Nationalsozialismus und nationaler Sozialismus. Ich sehe keinen! --Rauhreif 23:13, 11. Sep. 2008 (CEST)

Das hat der Hexer doch alles wunderbar erklärt in der Begriffsbestimmung von Nationalsozialismus. --Rauhreif 23:17, 11. Sep. 2008 (CEST)
„Das Wort ‚Nationalsozialismus‘ stellt als Hauptwort eine neue Synthese dar, die die Untrennbarkeit zweier Begriffe betont, während die Bezeichnung ‚nationaler Sozialismus‘ in Wirklichkeit nationaler Marxismus bedeutet oder bedeuten könnte.“

– Alfred Rosenberg: Nationaler Sozialismus oder Nationalsozialismus, 1923 --Liberator germaniae 23:39, 11. Sep. 2008 (CEST)

Eben! Eine sogenannter "Neonazi" ist doch kein nationaler Marxist. Du solltest das im Kontext des Artikels sehen. Unabhängig von der Möglichkeit einer Trennung der Begriffe. --Rauhreif 23:57, 11. Sep. 2008 (CEST)

Ja, ich gebe dir Recht, ich hab mich vertan. --Liberator germaniae 10:42, 14. Sep. 2008 (CEST)

Fremdbezeichnung

Da fand ich aber meinen Satz mit 'prägnante Bezeichnung' besser. :) Was ist hier mit Fremdbezeichnung gemeint? --Polylux 21:00, 11. Dez. 2008 (CET)

Änderungsbedarf

  • Der Artikel entspricht in dieser Form nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Nach dem Artikel soll der Begriff Neonazi Menschen bezeichnen, "die sich nach 1945 zur nationalsozialistischen Weltanschauung bekennen". Solche Menschen möchte ich lebend und in Freiheit in Deutschland mal kennenlernen. Es hat die Entnazifizierung gegeben und es existieren zahlreiche Strafgesetze, die jegliches Bekenntnis in diese Richtung schnell beenden. Diese Bezeichnung wird als Beleidigung und Ausgrenzungsversuch gegen Deutsche verwendet, die sich dem Anspruch des Beleidigers auf Unterdrückung widersetzen.
  • In der DDR soll der Begriff als Synonym für Rechtsextremismus verwendet worden sein. Das waren damals meines Erachtens Worthülsen ohne sachlich nachvollziehbare Substanz, die nur der Agitation gegen den "Klassenfeind" dienten. Die Vokabel "Extremismus" setzt eine Steigerung voraus, die in einem ausschließlichen, permanenten - d.h. fast manischen - Verhalten ihren konkreten Ausdruck finden müsste. Insofern würde ich heutzutage einschätzen, dass es "Rechtsextreme" und "Rechtsradikale" kaum gibt. Es gibt "rechte" Politiker und "rechte" Aktivisten aber keine "Rechtsextremisten", die sich lebend in Freiheit befinden. --Gerhard Kemme 12:57, 26. Dez. 2008 (CET)
Hallo Gerhard! Das hast Du ausgezeichnet beschrieben. Sehe ich ganz genau so. Dann füge das doch am besten noch hinzu. Möglichst unter der Kapitelüberschrift "Kritik des Begriffs". Gruß --Rauhreif 13:21, 26. Dez. 2008 (CET)