Diskussion:Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945/Archiv/2011

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Wikipedia

Irre ich mich oder stammt der Artikel aus der Wikipedia? Conservator 18:27, 2. Okt. 2011 (CEST)

Ja, der stammt ganz, ganz sicher aus der Wikipedia. Gruß Rauhreif 18:34, 2. Okt. 2011 (CEST)

Paßt der inhaltlich wenigstens? Das ist so ein Mammut-Ding, ich las es nie komplett durch. Ich bin nur immer mißtrauisch, wenn es um Übernahme aus Wikipedia geht. Volkstreuer Gruß Conservator 18:39, 2. Okt. 2011 (CEST)

Mach Dir darum mal keine Sorgen... Schreib mal was oder kümmer Dich um die Nominierungen. Das wird nämlich immer mehr! Gruß Rauhreif 19:17, 2. Okt. 2011 (CEST)

[1]

Das steht nun doppelt drin. Und nicht nur das, es steht auch noch in der Einleitung, wo es eigentlich nicht hin soll. Es ist der BRD-Standpunkt, ein Unterpunkt aber keine Einleitung zum Thema. Gruß Rauhreif 22:43, 6. Okt. 2011 (CEST)

Ihr müßt immer darauf achten, daß Artikel nicht verschlimmbessert werden. Der Inhalt muß ÜBERSICHTLICH bleiben! Gerade umfangreiche Artikel schreien förmlich nach Auslagerung und nicht noch nach weiterem Zeugs. Arnhild macht das ja anders. Der macht aus Süd-Tirol eine Auswahlseite und lagert ALLES irgendwohin aus. Ohne Zusammenfassung, ohne weitere Erläuterung innerhalb des Artikels, der zur Auswahlseite mutiert ist. Kinda neeee... Gruß Rauhreif 22:55, 6. Okt. 2011 (CEST)

Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1990

Mir ist nicht ganz klar, wie sich der Besatzungsstatus des Reiches derzeit darstellt. Im Weltnetz wird man da auch nicht so recht fündig. Zudem gibt es in der BRD keinen juristischen Lehrstuhl für Besatzungsrecht, was meine Bemühungen weiter erschwert. :)

  • Wird das Besatzungsrecht in Gesamtdeutschland immer noch von allen vier Besatzerstaaten gemeinsam wahrgenommen oder ist die Sowjetunion 1990 ausgestiegen?
  • Wo genau ist geregelt, welche Besatzer wo kraft welcher Gesetze einwirken dürfen?
  • Gibt es zumindest de jure noch die Besatzungszonen seit 1945?
  • Welches Besatzungsrecht gilt in welcher Zone? (Meines Wissens galt und gilt die SHAEF-Gesetzgebung nur in den Westzonen.)

Gruß --Weserbuerger 00:24, 29. Okt. 2011 (CEST)

Die ehemalige Sowjetunion hat ihren direkten Einfluß an die West-Besatzer damals ja abgetreten. Dennoch ist sie (oder der Nachfolgestaat Rußland) weiterhin Siegermacht bis zu einem Friedensvertrag, bei dem die derzeit annektierten Gebiete wieder rausgerückt werden müssen. Was den Einfluß der West-Besatzer anbelangt, so reicht schon ein Blick auf die derzeitige Politik, wer das Sagen hat. Demzufolge erübrigt sich auch Deine Trennung in de jure und de facto. Das ist für den Ami nämlich dasselbe. Gruß Rauhreif 00:46, 29. Okt. 2011 (CEST)

Hauptsiegermacht VSA?

Wo und wann wurde geregelt, daß die Sowjetunion die VSA als Hauptsiegermacht über Gesamtdeutschland anerkennt und sich auch der m.E. weitergeltenden SHAEF-Gesetzgebung unterordnet? Im Londoner Protokoll vom 12. September 1944 sowie in der Berliner Deklaration habe ich darüber nichts gefunden. Gruß --Weserbuerger 23:05, 11. Nov. 2011 (CET)

Das ist eine interessante Frage und stimmt natürlich so nicht. Die VSA wurden erst ab 1990 zur "Hauptsiegermacht", nachdem die Sowjetunion zusammengebrochen ist und die VSA ihren Machtbereich dann auch auf Mitteldeutschland und das polnisch besetzte Ostdeutschland ausdehnen konnte. Das sollte u.U. noch konkreter dargelegt werden, daß das erst seit 1990 der Fall ist. Gruß Rauhreif 23:21, 11. Nov. 2011 (CET)

Spätestens durch den Beitritt Polens zu der von VS-Amis kontrollierten EU im Jahre 2004 wurde ja offensichtlich, daß Rußland, als anzunehmender Rechtsnachfolger der vormals bestehenden Sowjetunion, Besatzungsansprüche zumindest auf den polnisch verwalteten Teil Deutschlands weitgehend aufgegeben haben mußte. Und da macht eine fortgesetzte russische Besatzung des nördlichen Ostpreußens m.E. auch keinen Sinn mehr. Das könnte auch die Erklärung für das angebliche Angebot Putins gewesen sein, den betreffenden Teil Ostpreußens aus dem Besatzungsstatus zu befreien. In der Sache soll am 2. Juli 1990 ein geheimes Fernschreiben bei der deutschen Botschaft in Moskau eingegangen sein, wonach ein gewisser Gerneralmajor Geli Batenin diesbezügliche Verhandlungen angeboten haben soll. Gruß --Weserbuerger 11:31, 12. Nov. 2011 (CET)

Die BRD KANN das derzeit russisch okkupierte mittlere Ostpreußen gar nicht "zurück"-nehmen, da sie niemals darüber Verfügungsgewalt hatte. Darüberhinaus ist es auch nicht Ziel des BRD-Regimes, Deutschland zu retten und Wiederzuvereinigen, sondern das alleinige Ziel ist es, Deutschland zu zerstören. Die werden eher noch was abtreten. Z.B. das Saarland an Frankreich oder Schleswig an Dänemark. Den Flensburger Löwen haben sie ja mittlerweile schon wieder aufgestellt. Die BRD wird alles tun, damit gerade nicht Ostpreußen wieder ins Gespräch kommt, denn damit würde das Regime die eigene postulierte angebliche Legitimation in Frage stellen. Gruß Rauhreif 14:56, 12. Nov. 2011 (CET)

... klar; die BRD kann diesbezüglich nichts tun, selbst wenn sie es wollte. Solche Verhandlungen müßte Herr Batenin dann mit einer zu konstituierenden, von der Völkergemeinschaft der Welt anzuerkennenden deutschen Reichsregierung führen. Dieser Reichsregierung müßten dann die staatlichen Befugnisse eines souveränen Staates zunächst für das Gebiet des nördlichen Ostpreußens übertragen werden. Selbstverständlich bedürfte es in der Folge dann der Einsetzung einer vom Volke genehmigten Verfassung. - Aber wie Du schon schreibst; die BRD wird sich, solange sie existiert, im eigenen Interesse gegen solche Tendenzen nach Kräften wehren. Gruß --Weserbuerger 19:09, 12. Nov. 2011 (CET)

Es ist nicht das nördliche Ostpreußen! Es ist das mittlere Ostpreußen. Das nördliche Ostpreußen wird derzeit litauisch verwaltet. Zum Thema: Ob die BRD was tun kann, weiß ich nicht. Fakt ist aber, daß sie gar nichts tun DARF! Es ist das Ziel des BRD-Regimes, Deutschland zu zerstören. Dazu braucht es kein Ostpreußen. Abgesehen davon: Was sollte die BRD dort schon vorhaben? Moslems reinsetzen und Moscheen bauen lassen? Da ist schon jemand! Nämlich die russisch-orthodoxe Kirche die, ähnlich penetrant wie die Moslems, alles mit ihrem Zeug zupflastert. Es ist ja schon zerstört. Das nimmt der BRD weitgehend Arbeit ab und spart Zeit. Gruß Rauhreif 19:25, 12. Nov. 2011 (CET)

Hat denn Litauen schon mal Anwandlungen geäußert, das Memelland aus dem Besatzungsstatus zu entlassen? Meines Wissens war das bisher nicht der Fall. Möglicherweise müßten die Litauer in solchem Falle auch erst den VS-Ami fragen; denn der kontrolliert ja die EU-Mitgliedstaaten bzw. deren staatsähnliche Konstrukte. Gruß --Weserbuerger 19:42, 12. Nov. 2011 (CET)

Wen sollen die Litauer denn fragen? Das Reich? Ich sagte doch: Die BRD hatte nie die Verfügungsgewalt darüber und ist demzufolge auch nicht der Ansprechpartner. Es "gehört" nicht der BRD. Die BRD besteht aus dem westdeutschen Besatzungskonstrukt und den beigetretenen hastig gebildeten 5 neuen Ländern Mitteldeutschlands. Das steht meines Wissens sogar auch so im Grundgesetz für die BRD drin. Von Memelland steht da nichts. Davon steht allerdings etwas in unserer Verfassung! Sowohl hier: Bismarcksche Reichsverfassung:

Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.

Als auch hier: Weimarer Reichsverfassung:

Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder...

Die BRD ist aber nicht die deutschen Länder. Gruß Rauhreif 20:10, 12. Nov. 2011 (CET)

Hallo Leute, also ich darf Weserbuerger ergänzen (Hauptsiegermacht VSA) und Rauhreif widersprechen (“stimmt so nicht”). Es liegt hier juristisch einiges im Argen. Die VSA sind Hauptsiegermacht des Zweiten Weltkrieges, das Deutsche Reich war Hauptkriegsgegner. Dafür genügt ein Blick in SHAEF-Gesetz Nr. 3, was nahezu alleine dadurch pervers ist, daß es erst "mit Besetzung" in Kraft tritt. Soll mir also niemand erzählen, daß der Zweite Weltkrieg nicht seitens mancher auserwählter VS-Bürger oder Helfershelfer von Herrn Churchill geplant war. Die UdSSR hat die VSA als Hauptsiegermacht anerkannt. Da der Hauptkriegsgegner Deutsches Reich keinen Friedensvertrag hat gilt für alle Unterzeichner in Gesetz Nr. 3 Kriegsrecht! Daher war übrigens der Überfall der VSA gegen den Irak NICHT völkerrechtswidrig, da der Irak dem Kriegsrecht untersteht bis zu einem Friedensvertrag mit dem Hauptkriegsgegner Deutsches Reich. Ist ja nicht so, daß die Amis sich Lend-and-Lease nicht hätten bezahlen lassen oder :-)? Man muß die Rechtshierarchien beachten - dann kommt man zu klaren Ergebnissen. Und tatsächlich bewertet man Militäraktionen unseres geliebten Partnerstaates VSA anders, wenn man SHAEF Nr. 3 gelesen hat.:-) Lesenswertes hier: Das ist Kriegsrecht (SHAEF) gegen NATO-“Partner” Die VSA sind also nicht erst Hauptsiegermacht seit 1990. Ebenso besteht die Verantwortung für Deutschland (!!, nicht für BRD und DDR oder BRDDR, sondern SHAEF-Grenzen 31.12.1937) von allen Siegermächten des Zweiten Weltkrieges fort, inklusive UdSSR - jetzt Rußland. Genscher und Kohl haben lediglich die von Adenauer angezettelte Westbindung vertieft, Gesamtdeutschland aufgegeben und Landesverrat begangen. Gruß--Schakal 02:41, 15. Nov. 2011 (CET)Schakal