Diskussion:Schauprozeß

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Auch wenn der Begriff meist in der Art verwendet wird, in der Artikel ihn definiert, bedeutet Schauprozeß m. E. lediglich, daß der Prozeß für und vor der Öffentlichkeit geführt wird, sagt aber nichts darüber aus, ob der Prozeß mit rechten Dingen zugeht oder nicht. Das richtige Wort für die im Artikel gegebene Definition wäre vielmehr Scheinprozeß (der allerdings oft auch gleichzeitig ein Schauprozess ist). So waren die von Freisler geführten Prozesse in den 1940ern zwar eindeutig Schauprozesse, aber keine Scheinprozesse. Sophie Scholl bspw. hat die Taten, wegen derer sie letztlich verurteilt wurde, tatsächlich begangen. Ebenso ist es denkbar, Scheinprozesse unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu führen, so daß es keine Schauprozesse wären. Herr Soundso 16:58, 24. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)

Das gehört in den Artikel als Erweiterung. Gruß Rauhreif 17:15, 24. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)

Heißt das Ding nicht sowieo Schauprozeß? Aber gut. Soundso liegt da nicht falsch, weil das Begriffe sind, die gerne mit BRD-Neusprech vernebelt werden. Soll der Artikel mit dem Begriff Scheinprozeß erweitert werden? Gruß--Schakal 19:27, 24. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)

Na ja doch. Gruß Rauhreif 19:31, 24. Wonnemond (Mai) 2013 (CEST)